{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/Xa_ZS/2007/Xa_ZR_146-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Xa. Zivilsenat","decided":"2009-07-23","aktenzeichen":"Xa ZR 146/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nXa ZR 146/07\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n23. Juli 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Juli 2009 durch die \n\nRichter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die \n\nRichter Dr. Berger und Dr. Bacher \n\nbeschlossen: \n\nI. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 178.952,16 € \n\nfestgesetzt. \n\nII. Die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung von Gerichtskosten \n\nbemisst sich für das Revisionsverfahren nach einem Streitwert \n\nvon 100.000,-- €. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nI. Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine \n\nwirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des \n\nStreitwerts nach § 144 PatG beantragt; die Beklagte hat sich hierzu nicht geäu-\n\nßert. \n\nII. Der Antrag hat insoweit Erfolg, als die Verpflichtung des Klägers zur \n\nZahlung von Gerichtskosten für das Revisionsverfahren (vgl. Kühnen in \n\nSchulte, PatG, 8. Aufl., Rdn. 9 zu § 144) nach einem Streitwert von 100.000,-- € \n\nzu bemessen ist (§ 144 PatG). Die wirtschaftliche Lage des Klägers würde \n\ndurch die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert erheb-\n\nlich gefährdet. Der Kläger hat angegeben und glaubhaft gemacht, ein Ruhege-\n\nhalt von monatlich 2.915,72 € zu beziehen und schwerbehindert zu sein. Auch \n\nhabe er Ersparnisse in Höhe von 82.633,07 €. Jedoch habe er aus dem Pro-\n\nzess, für den bereits Kosten in Höhe von 214.086,78 € aufgelaufen seien, Ver-\n\nbindlichkeiten in Höhe von mehr als 36.000,-- €. Über weiteres Vermögen ver-\n\nfüge er nicht. \n\n3 \n\nAngesichts der sich aus dem Vortrag des Klägers ergebenden Sach- und \n\nVermögenslage ist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers \n\ndurch die Belastung mit Kosten aus dem vollen Streitwert glaubhaft gemacht. \n\nDeshalb ist eine Herabsetzung des Streitwerts angemessen. Der Senat hat bei \n\nder Bemessung des Teilstreitwerts berücksichtigt, dass dem Kläger ein gewis-\n\nses Kostenrisiko, das in einem angemessenen Verhältnis zum normalen Risiko, \n\ndem erhöhten Risiko der Gegenpartei und seinen Vermögensverhältnissen \n\nsteht, verbleiben soll (vgl. BGH, Beschl. v. 29.6.1999 - X ZR 57/97, unveröffent-\n\nlicht; OLG Düsseldorf InstGE 5, 70). \n\nMeier-Beck \n\nKeukenschrijver \n\nMühlens \n\nBerger \n\nBacher \n\nVorinstanzen: \n\nLG München I, Entscheidung vom 30.03.2000 - 7 O 11125/97 - \n\nOLG München, Entscheidung vom 20.09.2007 - 6 U 3231/00 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2007/Xa_ZR_146-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-23/xa-zr-146-07","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2007/Xa_ZR_146-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2007/Xa_ZR_146-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-23/xa-zr-146-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2007/Xa_ZR_146-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:43:49.417914+00:00"}}