{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2007/X_ZR___1-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2008-01-30","aktenzeichen":"X ZR 1/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nX ZR 1/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n30. Januar 2008 \n\nin der Patentnichtigkeitssache \n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden \n\nRichter Dr. Melullis und die Richter Keukenschrijver, Prof. Dr. Meier-Beck, \n\nAsendorf und Gröning \n\nam 30. Januar 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDem Patentrechercheur G. V. wird Einsicht in die Akten \n\ndes Patentnichtigkeitsverfahrens X ZR 1/07 gewährt mit Ausnahme \n\nder Seiten 5 - 10 des zu den Akten des Bundespatentgerichts ge-\n\nreichten Schriftsatzes \n\nder Patentanwälte T. \n\nvom \n\n25. April 2006 nebst Anlagen T 13, T 14 und T 16 sowie mit Aus-\n\nnahme der Anlage B 4 des zu den Akten des Bundespatentgerichts \n\ngereichten Schriftsatzes der Patentanwälte K. \n\nvom 12. Oktober 2006. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDem Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Akteneinsicht in das \n\nvorliegende Patentnichtigkeitsverfahren ist mit der ausgesprochenen Ein-\n\nschränkung zu entsprechen. \n\n2 \n\nDie Einsicht in die Akten des Nichtigkeitsverfahrens ist grundsätzlich frei. \n\nEs bedarf in der Regel weder der Geltendmachung eines eigenen berechtigten \n\nInteresses seitens des Antragstellers noch der Darlegung, für wen um Akten-\n\neinsicht nachgesucht wird (Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, \n\n143 - Akteneinsicht XV). \n\n3 \n\nSoweit die Beklagte geltend gemacht hat, durch die Gewährung von Ak-\n\nteneinsicht könnten Dritte Einblick in die im Beschlusstenor genannten Anlagen \n\nerhalten und sich bei öffentlichen Ausschreibungen von Kommunen und Ge-\n\nmeinden einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen, steht der \n\nUmstand, dass ein Verletzungsverfahren geführt wird, der Gewährung von Ak-\n\nteneinsicht nicht schlechthin entgegen. Hinweise auf ein laufendes Verlet-\n\nzungsverfahren sowie Kopien von Aktenteilen eines Verletzungsprozesses, die \n\nvon den Parteien im Nichtigkeitsverfahren eingereicht worden sind, unterliegen \n\ngrundsätzlich der freien Akteneinsicht (Sen.Beschl. v. 27.6.2007 - X ZR 56/05, \n\nAkteneinsicht XVIII, GRUR 2007, 133). Die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens \n\nkönnen jedoch ein berechtigtes Interesse daran haben, dass eine im Verlet-\n\nzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungs-\n\nform einem Wettbewerber nicht durch eine uneingeschränkte Akteneinsicht of-\n\nfenbart wird; untrennbar damit verbundene Ausführungen zum Schutzumfang \n\ndes Klagepatents können ebenfalls von der Akteneinsicht ausgenommen wer-\n\nden (vgl. Benkard/Schäfers, PatG u. GebrMG, 10. Aufl., § 99 PatG Rdn. 18; \n\nBusse/Schuster/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 99 PatG Rdn. 38 jeweils \n\nm.w.N.). Wie die Beklagte dargelegt hat, handelt es sich bei den Ausführungen \n\nin dem von der Akteneinsicht ausgenommenen Schriftsatz und den genannten \n\nAnlagen um eine Sonderform eines Schachtbauelements, so dass dem Interes-\n\nse, die Ausführungen in dem Schriftsatz und die Zeichnungen der genannten \n\nAnlagen von der Akteneinsicht auszunehmen, die Berechtigung nicht abge-\n\nsprochen werden kann (vgl. auch Sen.Beschl. v. 27.6.2006, aaO). \n\nMelullis \n\nKeukenschrijver \n\nMeier-Beck \n\nAsendorf \n\nGröning \n\nVorinstanz: \n\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 02.11.2006 - 3 Ni 31/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2007/X_ZR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-30/x-zr-1-07","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 99","ref_norm":"99","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2007/X_ZR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2007/X_ZR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-01-30/x-zr-1-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2007/X_ZR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:13:24.024211+00:00"}}