{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR__11-06A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2009-11-10","aktenzeichen":"X ZR 11/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"GG Art. 103 Abs. 1 Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundla- ge der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Pa- tentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es ange- sichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.","text_plain":"Berichtigter Leitsatz \n\nProduktionsrückstandsentsorgung \n\nNachschlagewerk: \n\nja \n\nBGHZ: \n\nBGHR: \n\nnein \n\nja\n\nGG Art. 103 Abs. 1 \n\nEntscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundla-\n\nge der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Pa-\n\ntentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende \n\nMerkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist \n\nbei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung \n\nVerurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es ange-\n\nsichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob \n\ndas Patent die eine oder die andere Fassung hat. \n\nBGH, Beschluss vom 10. November 2009 - X ZR 11/06 - OLG Düsseldorf \n\nLG Düsseldorf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR__11-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-11-10/x-zr-11-06-2","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR__11-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR__11-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-11-10/x-zr-11-06-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR__11-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:06:49.437154+00:00"}}