{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR_124-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2008-06-11","aktenzeichen":"X ZR 124/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nX ZR 124/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n11. Juni 2008 \n\nin der Patentnichtigkeitssache \n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 11. Juni 2008 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Keukenschrijver, Prof. \n\nDr. Meier-Beck, Asendorf und Gröning \n\nbeschlossen: \n\nDas Gesuch der Klägerin, den gerichtlichen Sachverständigen Prof. \n\nDr.-Ing. habil. S. H. wegen Besorgnis der Befangenheit \n\nabzulehnen, wird für begründet erklärt. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas zulässige Ablehnungsgesuch der Klägerin ist begründet. \n\nNach § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO kann ein Sachverständiger aus densel-\n\nben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. \n\nFür die Besorgnis der Befangenheit ist es nicht erforderlich, dass der vom Ge-\n\nricht beauftragte Sachverständige parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an sei-\n\nner Unparteilichkeit hat. Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden \n\nPartei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der \n\nBefangenheit. Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände grün-\n\nden, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung \n\ndie Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht \n\nunvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (Sen.Urt. v. \n\n15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. \n\n13.1.1987 - X ZR 29/96, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. \n\n4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 369 - Sachverständigenablehnung I; \n\nSen.Beschl. v. 28.10.2003 - X ZR 274/02, Mitt. 2004, 234; BGH, Beschl. v. \n\n15.3.2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869). Solche Umstände können sich un-\n\nter anderem daraus ergeben, dass der Sachverständige in näheren Beziehun-\n\ngen zu einer der Parteien steht (Sen.Beschl. v. 23.10.2007 - X ZR 100/05, \n\nGRUR 2008, 191 Tz. 5 - Sachverständigenablehnung II). \n\n3 \n\nDer Sachverständige ist Miterfinder des Gegenstands eines deutschen \n\nPatentes, das von den Miterfindern auf die G. GmbH, ein \n\nder Beklagten konzernverbundenes Unternehmen, übertragen worden ist. Unter \n\nBeanspruchung der Priorität der betreffenden Patentanmeldung hat die Gesell-\n\nschaft auch ein europäisches Patent angemeldet. Sie vermarktet die Erfindung \n\nund zahlt dem Sachverständigen, wie dieser in seiner Stellungnahme zum Ab-\n\nlehnungsgesuch angegeben hat, hierfür eine Vergütung. Der Sachverständige \n\nhat \n\nferner \n\nauf \n\nvon \n\nder G. GmbH \n\nveranstalteten \n\nWorkshops vorgetragen, in einer von der Gesellschaft herausgegebenen Zeit-\n\nschrift publiziert und ist von ihr beim Druck seiner Dissertation unterstützt wor-\n\nden. Aus diesen Umständen ergibt sich ein über übliche berufliche Kontakte \n\nhinausgehendes Näheverhältnis des Sachverständigen zu einer der Beklagten \n\nverbundenen Gesellschaft, das aus der Sicht der Klägerin Zweifel an der Unbe-\n\nfangenheit des Sachverständigen wecken kann. \n\nMelullis \n\nKeukenschrijver \n\n Meier-Beck \n\n Asendorf \n\n Gröning \n\nVorinstanz: \n\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 06.07.2006 - 2 Ni 10/05 (EU) -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR_124-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-06-11/x-zr-124-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 406","ref_norm":"406","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR_124-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR_124-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-06-11/x-zr-124-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2006/X_ZR_124-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:46:43.190298+00:00"}}