{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2005/X_ZR__16-05A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2006-11-23","aktenzeichen":"X ZR 16/05","doktyp":null,"leitsatz":"BGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cl Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Ur- kunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam: 1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet. 2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig einge- zogenen Fahrausweisen.","text_plain":"Nachschlagewerk: \n\nja \n\nBGHZ \n\nBGHR \n\n : nein \n\n : \n\nja \n\nBGB § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Bg, Cl \n\nRegeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein \n\nFahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt \n\nund der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Ur-\n\nkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen \n\nunangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam: \n\n1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet. \n\n2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig einge-\n\nzogenen Fahrausweisen. \n\nBGH, Urt. v. 23. November 2006 - X ZR 16/05 - OLG Karlsruhe \n\nLG Karlsruhe","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2005/X_ZR__16-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-23/x-zr-16-05-2","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2005/X_ZR__16-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2005/X_ZR__16-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-23/x-zr-16-05-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2005/X_ZR__16-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:04:55.545674+00:00"}}