{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2004/X_ZR__59-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2006-03-28","aktenzeichen":"X ZR 59/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nX ZR 59/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n28. März 2006 \n\nin der Patentnichtigkeitssache \n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden \n\nRichter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die \n\nRichter Prof. Dr. Meier-Beck und Asendorf \n\nam 28. März 2006 \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag auf Einstellung des Patentnichtigkeitsverfahrens wird \n\nzurückgewiesen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nI. \n\nDie Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik \n\nDeutschland erteilten europäischen Patents 356 013 (Streitpatents). Auf die \n\nNichtigkeitsklage der Klägerin hat das Bundespatentgericht das Streitpatent \n\nunter Abweisung der weitergehenden Klage teilweise für nichtig erklärt. Hierge-\n\ngen richtet sich die Berufung der Beklagten, die die vollständige Abweisung der \n\nKlage erstrebt. \n\n2 \n\nNach Erlass des erstinstanzlichen Urteils ist ein Antrag auf Eröffnung des \n\nInsolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin mangels einer die Kosten \n\ndes Verfahrens deckenden Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist \n\nwegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht wor-\n\n3 \n\n4 \n\nden. Zuvor haben ihre erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten die Vertre-\n\ntung der Klägerin im Berufungsverfahren angezeigt. \n\nDie Beklagte beantragt, das Nichtigkeitsverfahren einzustellen. Sie ist \n\nder Auffassung, das angefochtene Urteil sei mit der Löschung der Nichtigkeits-\n\nklägerin im Handelsregister wirkungslos geworden. \n\nII. \n\nDer Antrag hat keinen Erfolg. Entgegen der Auffassung der Be-\n\nklagten ist das angefochtene Urteil nicht wirkungslos geworden. Die Parteifä-\n\nhigkeit der Klägerin besteht trotz ihrer Löschung im Handelsregister fort. Nach \n\nständiger Rechtsprechung ist eine juristische Person unbeschadet ihrer Lö-\n\nschung im Handelsregister solange als parteifähig anzusehen, als ihr nach dem \n\nParteivortrag in dem betreffenden Rechtsstreit noch vermögensrechtliche An-\n\nsprüche zustehen (s. nur BGH, Urt. v. 26.6.1995 - II ZR 282/93, NJW-RR 1995, \n\n1237, m.w.N.). Hierfür genügt bereits der weitere Kostenerstattungsanspruch, \n\nder der Klägerin bei einem Misserfolg der Berufung zusteht (vgl. Sen.Urt. v. \n\n23.1.1990 - X ZR 75/87, GRUR 1991, 522, 523 - Feuerschutzabschluss), so \n\ndass dahinstehen kann, ob auch die von der Klägerin erstinstanzlich erstrittene \n\nTeilnichtigerklärung der Streitpatents als solche einen vermögensrechtlichen \n\nAnspruch im Sinne der Rechtsprechung darstellt. Dass es nach dem Vorbrin-\n\ngen der beiderseitigen Prozessbevollmächtigten bislang nicht gelungen ist, ei-\n\nnen Nachtragsliquidator zu bestellen, ist für die Frage der Parteifähigkeit der \n\nKlägerin unerheblich. \n\nMelullis \n\nKeukenschrijver \n\n Mühlens \n\n Meier-Beck \n\n Asendorf \n\nVorinstanz: \n\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 03.02.2004 - 3 Ni 28/02 (EU) -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2004/X_ZR__59-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-28/x-zr-59-04","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2004/X_ZR__59-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2004/X_ZR__59-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-28/x-zr-59-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2004/X_ZR__59-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:25:21.390364+00:00"}}