{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR__32-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2007-06-12","aktenzeichen":"X ZR 32/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nX ZR 32/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n12. Juni 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juni 2007 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Scharen, Prof. Dr. Meier-\n\nBeck, Asendorf und Gröning \n\nbeschlossen: \n\nDer H. AG \n\n(Verfahrensbevollmächtigte: Patent- und \n\nRechtsanwälte W. \n\n ) wird Einsicht in die Akten des Patentnichtigkeitsverfahrens \n\nX ZR 32/03 gewährt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Antragstellerin begehrt Einsicht in die Akten des Patentnichtigkeits-\n\nverfahrens. Die beklagte Patentinhaberin bittet, folgende Bestandteile der Akten \n\nvon der Einsicht auszunehmen: \n\nSchriftliches Gutachten des vom Senat bestellten Sachverständigen \n\nAlle Schriftsätze der Klägerinnen und der Beklagten, die einen Hin-\n\nweis enthalten, dass die Parteien sich möglicherweise außergericht-\n\n2 \n\n3 \n\nlich geeinigt haben, insbesondere die Schriftsätze der Beklagten \n\nvom 27. Februar 2006, 19. April 2007 und 3. Mai 2007. \n\nDie begehrte Akteneinsicht ist einschränkungslos zu gewähren (§ 99 \n\nAbs. 3 PatG). \n\nDie Beklagte will das Sachverständigengutachten ausgenommen wissen, \n\nweil nicht ersichtlich sei, inwieweit eine Einsichtnahme für die Antragstellerin \n\nrelevant sei, nachdem das Patentnichtigkeitsverfahren erledigt und das Patent \n\nfür die Vergangenheit bestandskräftig sei. Die Beklagte vermisst hiernach inso-\n\nweit ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin an der Akteneinsicht. Hierauf \n\nkommt es nach § 99 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG jedoch nicht \n\nan. Denn danach setzt das Recht auf Akteneinsicht nicht voraus, dass der An-\n\ntragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt (st. Rspr., z.B. Sen.Beschl. v. \n\n17.10.2000 - X ZR 4/00, GRUR 2001, 143 - Akteneinsicht XV; Sen.Beschl. v. \n\n28.11.2000 - X ZR 237/98, BGH-Report 2001, 223 - Akteneinsicht 020). Ob und \n\ninwieweit ein solches besteht, ist erst zu prüfen, wenn eine Partei des Patent-\n\nnichtigkeitsverfahrens ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges \n\nInteresse geltend macht. \n\n4 \n\nWas die Schriftsätze anbelangt, meint die Beklagte, eine Kenntnis des \n\nInhalts könne die Rechtsstellung der Antragstellerin nicht verbessern; außer-\n\ndem gehe es um vertrauliche Informationen bezüglich einer außergerichtlichen \n\nEinigung der Parteien des Patentnichtigkeitsverfahrens. Auch diese Begrün-\n\ndung rechtfertigt keine Einschränkung des Akteneinsichtsrechts der Antragstel-\n\nlerin. Mit dem ersten Einwand bestreitet die Beklagte wiederum nur ein Interes-\n\nse der Antragstellerin. Geheimhaltungsinteressen, die mit dem zweiten Einwand \n\ngeltend gemacht werden sollen, sind hingegen nicht hinreichend dargetan. Es \n\nist schon nicht nachvollziehbar, wieso bloße Hinweise, dass ein Patentnichtig-\n\nkeitsverfahren erledigt worden sein könnte, schutzwürdige Belange der Beklag-\n\nten berühren können. \n\nMelullis \n\n Scharen \n\nMeier-Beck \n\nAsendorf \n\nGröning \n\nVorinstanz: \n\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2 Ni 31/01 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR__32-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-12/x-zr-32-03","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 31","ref_norm":"31","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 99","ref_norm":"99","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR__32-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR__32-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-12/x-zr-32-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR__32-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:45:10.860639+00:00"}}