{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR_153-03A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2006-06-13","aktenzeichen":"X ZR 153/03","doktyp":null,"leitsatz":"Deckenheizung PatG 1981 § 10 Abs. 1, § 139 a) Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wird nicht erst dann erfüllt, wenn der Abnehmer bereits die Bestimmung getroffen hat, ihm angebotene oder gelieferte, für die Benutzung der Erfindung geeignete Mittel erfindungs- gemäß zu verwenden. Er greift vielmehr bereits dann ein, wenn der Lieferant weiß oder den Umständen nach offensichtlich ist, dass der Abnehmer die gelieferten Mittel in patentverletzender Weise verwenden wird, und knüpft insoweit an eine hinreichend sichere Erwartung des Lieferanten an. b) Welche Vorsorgemaßnahmen der Anbieter oder Lieferant einer Ware, die sowohl erfindungsgemäß als auch in anderer Weise verwendet werden kann, zu treffen hat, um die Erwartung einer erfindungsgemäßen Verwen- dung auszuschließen, hat der Tatrichter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.","text_plain":"Berichtigter Leitsatz \n\nNachschlagewerk: \n\nBGHZ \n\nBGHR \n\n : \n\n : \n\nja \n\nja \n\nja \n\nDeckenheizung \n\nPatG 1981 § 10 Abs. 1, § 139 \n\na) Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung wird nicht erst dann erfüllt, \n\nwenn der Abnehmer bereits die Bestimmung getroffen hat, ihm angebotene \n\noder gelieferte, für die Benutzung der Erfindung geeignete Mittel erfindungs-\n\ngemäß zu verwenden. Er greift vielmehr bereits dann ein, wenn der Lieferant \n\nweiß oder den Umständen nach offensichtlich ist, dass der Abnehmer die \n\ngelieferten Mittel in patentverletzender Weise verwenden wird, und knüpft \n\ninsoweit an eine hinreichend sichere Erwartung des Lieferanten an. \n\nb) Welche Vorsorgemaßnahmen der Anbieter oder Lieferant einer Ware, die \n\nsowohl erfindungsgemäß als auch in anderer Weise verwendet werden \n\nkann, zu treffen hat, um die Erwartung einer erfindungsgemäßen Verwen-\n\ndung auszuschließen, hat der Tatrichter unter Abwägung aller Umstände \n\ndes Einzelfalls zu entscheiden. \n\nBGH, Urt. v. 13. Juni 2006 - X ZR 153/03 - Kammergericht \n\nLG Berlin","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR_153-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-13/x-zr-153-03-2","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR_153-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR_153-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-13/x-zr-153-03-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2003/X_ZR_153-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:39:19.562490+00:00"}}