{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___4-00B","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2004-03-02","aktenzeichen":"X ZR 4/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nX ZR 4/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n2. März 2004\n\nin der Patentnichtigkeitssache\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden\n\nRichter Dr. Melullis, den Richter Prof. Dr. Jestaedt, die Richterin Mühlens und\n\ndie Richter Dr. Meier-Beck und Asendorf\n\nam 2. März 2004\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag der Klägerin auf Berichtigung des Senatsurteils vom\n\n14. Oktober 2003 wird zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\nDer Antrag der Klägerin, das Senatsurteil dahin zu berichtigen (§ 319\n\nAbs. 1 ZPO), in den Urteilstenor das Merkmal \"durch den das Röhrenbild-\n\nschirmgerät komplett abgeschaltet wird\" sowie das Wort \"übertragen\" einzufü-\n\ngen, ist unbegründet.\n\n1. Der Senat hat durch Urteil vom 14. Oktober 2003 in Abänderung des\n\nvon beiden Parteien angefochtenen Urteils des Bundespatentgerichts das eu-\n\nropäische Patent 0 624 272 (\"Elektrische Funktionseinheit\") mit Wirkung für die\n\nBundesrepublik Deutschland teilweise dadurch für nichtig erklärt, daß Patent-\n\nanspruch 1 die im Urteilstenor wiedergegebene Fassung erhält. Ausweislich\n\nder Entscheidungsgründe (IV. Umdruck S. 25 ff.) hat der Senat dabei Patent-\n\nanspruch 1 in der Fassung des 5. Hilfsantrages der Beklagten (neue Zählung)\n\nfür patentfähig angesehen (Art. 52, 56 EPÜ). Bei diesem Hilfsantrag sind dem\n\nPatentanspruch 1 in der erteilten Fassung zwei weitere Merkmale hinzugefügt\n\nworden.\n\n2. Das Bundespatentgericht hatte in seinem Urteil vom 22. Juli 1999\n\n(Umdruck S. 15 Buchst. cc) eine Beschränkung des Gegenstandes des Patent-\n\nanspruchs 1 dahin für erforderlich gehalten, daß im zweiten vorbestimmten\n\nEnergiesparzustand das \"Röhrenbildschirmgerät komplett abgeschaltet\" ist.\n\nInfolge der Berufung der Beklagten, mit der sie die Wiederherstellung der er-\n\nteilten Fassung des Patentanspruchs 1 erstrebte, war Gegenstand des Beru-\n\nfungsverfahrens das Streitpatent in der erteilten Fassung. Da der Senat das\n\nStreitpatent in dieser Fassung nicht für patentfähig angesehen hat, war die\n\nBerufung der Beklagten - wie geschehen - zurückzuweisen.\n\n3. Soweit die Klägerin Berichtigung des Urteilstenors insoweit begehrt,\n\nals das Wort \"übertragen\" an der von ihr bezeichneten Stelle einzufügen sei,\n\nist der Antrag ebenfalls nicht begründet. In der erteilten Fassung des Patent-\n\nanspruchs 1, die Gegenstand des Berufungsverfahrens war, fehlt dieses Wort\n\nan der von der Klägerin angegebenen Stelle. Hingegen ist dieser Begriff im\n\nHilfsantrag 5 der Beklagten, der Grundlage des Urteilstenors ist, enthalten. Der\n\nVortrag der Beklagten läßt nicht erkennen, daß eine dahingehende Beschrän-\n\nkung des Patentanspruchs 1 gewollt war. Die Beklagte hat eingeräumt, daß der\n\nBegriff \"übertragen\" versehentlich in den Hilfsantrag aufgenommen worden ist.\n\nMelullis\n\nJestaedt\n\nMühlens\n\nMeier-Beck\n\nAsendorf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___4-00B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-03-02/x-zr-4-00","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 319","ref_norm":"319","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___4-00B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___4-00B.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-03-02/x-zr-4-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___4-00B.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:25:47.523479+00:00"}}