{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___3-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2004-01-20","aktenzeichen":"X ZR 3/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nX ZR 3/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n20. Januar 2004\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2004 durch\n\nden Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scha-\n\nren, Keukenschrijver und Asendorf\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag, den Streitwert zugunsten des Klägers gemäß § 144\n\nPatG herabzusetzen, wird zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\nI. Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine\n\nwirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des\n\nStreitwerts nach § 144 PatG beantragt; die Beklagte ist dem entgegengetreten.\n\nII. Dem Antrag ist der Erfolg zu versagen. Der Senat kann nicht feststel-\n\nlen, daß die wirtschaftliche Lage des Klägers durch die Belastung mit den Pro-\n\nzeßkosten nach dem vollen Streitwert erheblich gefährdet würde. Zwar hat der\n\nKläger angegeben, lediglich eine Altersrente von monatlich 304,38 \n\n(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:2)(cid:0)(cid:8)(cid:7) e-\n\nhen und nicht über Bar- oder Sachvermögen oder Immobilienbesitz zu verfü-\n\ngen. Die Beklagtenvertreter haben demgegenüber geltend gemacht, daß der\n\nKläger Inhaber von mindestens acht deutschen und europäischen Patenten\n\ngewesen sei, wobei bei sieben der Patente eine ausschließliche Lizenz im Re-\n\ngister eingetragen sei; drei der Patente seien nach Antragstellung auf seine\n\nLebensgefährtin, Frau B., umgeschrieben worden. Außerdem sei der Klä-\n\nger bei zwei von seiner Lebensgefährtin B. angemeldeten Patenten als\n\nalleiniger Erfinder benannt, bei einem dritten sei eine Nennung des Erfinders\n\nunterblieben. Der Kläger hat darauf eine Erwiderung eingereicht, sich mit einer\n\nHerausgabe an die Beklagte aber auf Anfrage nicht einverstanden erklärt.\n\nAngesichts der sich aus dem Vortrag der Parteien ergebenden Sachlage\n\nist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers durch die Belastung\n\nmit Kosten aus dem vollen Streitwert nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Der\n\nBehauptung der Beklagten, Frau B. sei die Lebensgefährtin des Klägers,\n\nist dieser nicht entgegengetreten. Wie sich aus der Darstellung der Beklagten\n\nergibt, hat diese wesentliche Teile der Patente, die der Kläger angemeldet\n\nhatte oder bei denen er Erfinder war, inzwischen an sich gebracht. Damit sind\n\ndie Vermögensverhältnisse von Frau B. in die Beurteilung einzubeziehen\n\n (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 1973, 177, 180). Diese hat der Kläger aber nicht\n\noffengelegt. Ohne eine solche Offenlegung läßt sich eine im Sinn des § 144\n\nPatG relevante Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers selbst nicht\n\nfeststellen.\n\nMelullis Jestaedt Scharen\n\n Keukenschrijver Asendorf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___3-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-20/x-zr-3-00","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":3}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___3-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___3-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-20/x-zr-3-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR___3-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:11:25.271716+00:00"}}