{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR_136-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2004-06-22","aktenzeichen":"X ZR 136/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIM NAMEN DES VOLKES \n\nX ZR 136/00 \n\nURTEIL \n\nin der Patentnichtigkeitssache \n\nVerkündet am: \n22. Juni 2004 \nWermes \nJustizhauptsekretär \nals Urkundsbeamter \nder Geschäftsstelle \n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand-\n\nlung vom 22. Juni 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter \n\nProf. Dr. Jestaedt und Scharen, die Richterin Mühlens und den Richter Dr. Meier-\n\nBeck \n\nfür Recht erkannt: \n\nAuf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Mai 2000 ver-\n\nkündete Urteil des 4. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespa-\n\ntentgerichts abgeändert. \n\nDie Klage wird abgewiesen. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. \n\nVon Rechts wegen \n\nTatbestand: \n\nDie Beklagte ist Inhaberin des am 29. März 1983 unter Inanspruchnahme \n\nder Priorität einer schwedischen Voranmeldung vom 8. April 1992 angemelde-\n\nten und mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland \n\nerteilten europäischen Patents 0 091 892 (Streitpatents). Das Streitpatent wird \n\nvom Deutschen Patent- und Markenamt unter Nr. 33 78 349 geführt. Es betrifft \n\nein Verfahren und eine Vorrichtung beim Melken von Kühen und umfaßt zehn \n\nPatentansprüche. \n\nPatentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache Englisch: \n\n\"A method of milking cows which are permitted to go loose and to \n\nfind their way individually to one or more stalls constructed for feed-\n\ning, in which the cows are automatically identified and fed with the \n\naid of a computer connected to the identification and feeding means \n\nused, characterized in that the computer (5) is utilized, on one hand, \n\nto record the points of time at which every cow is milked and, on the \n\nother hand, to active - in connection with the identification of a cow \n\narriving at a feeding stall (1) to eat, and provided that a predeter-\n\nmined time has passed after the cow in question was last milked - a \n\ndevice (8) for automatic application of milking means (6) to the ud-\n\nder of the cow and for starting a milking operation, while the cow is \n\nprevented from leaving the stall during milking.\" \n\nIn deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 1: \n\n\"Verfahren beim Melken von Kühen, die frei laufen und sich indivi-\n\nduell zu einer oder mehreren zum Füttern vorgesehenen Boxen be-\n\ngeben können, in denen sie automatisch mit Hilfe eines an verwen-\n\ndete \n\nIdentifikations-Fütterungsvorrichtungen \n\nangeschlossenen \n\nComputers identifiziert und gefüttert werden, \n\nd a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß der Computer (5) einer-\n\nseits dazu verwendet wird, die Zeitpunkte zu erfassen, an denen je-\n\nde Kuh jeweils gemolken wird und andererseits, um im Zusammen-\n\nhang mit der Identifizierung einer zu einer Futterbox (1) zum Essen \n\nkommenden Kuh - falls eine vorgegebene Zeit verstrichen ist, seit-\n\ndem die jeweilige Kuh zuletzt gemolken wurde - eine Vorrichtung \n\nzum automatischen Anbringen von Melkorganen (6) am Euter der \n\nKuh zu aktivieren und einen Melkvorgang einzuleiten, wobei die Kuh \n\nwährend des Melkens daran gehindert wird, die Box zu verlassen.\" \n\nDer auf eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Patentan-\n\nspruch 1 gerichtete Patentanspruch 5 hat folgenden Wortlaut: \n\n\"Apparatus for carrying out the method claimed in claim 1, for use \n\nwhen the cows carry identification means adapted to cooperate with \n\nsensing means (3) connected to a computer (5), characterized in \n\nthat at least one stall (1) is provided with a means for identification of \n\na cow, feeding means (9) which is controllable under the influence of \n\nthe computer (5), retaining means (4, 4', 4\") for preventing the cow \n\nfrom leaving the stall and a robot (8) for application of milking \n\nmeans (6) to the teats of the cow and for removing said means after \n\nmilking, said computer (5) including means for recording the point of \n\ntime at which every identified cow was previously milked, means for \n\ncomparing the time elapsed from such recorded time to a predeter-\n\nmined span of time, means connected to such comparing means for \n\nactivating the retaining means (4, 4', 4\") and the robot (8) and sub-\n\nsequently deactivating same after milking.\" \n\nIn deutscher Übersetzung lautet Patentanspruch 5: \n\n\"Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1, zur \n\nVerwendung bei Kühen, die Identifikationsorgane tragen, die mit ei-\n\nnem Abtastorgan (3) zusammenwirken könne, \n\nd a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß wenigstens eine Box (1) \n\nmit einem Organ zum Identifizieren einer Kuh, einer unter Einfluß \n\ndes Computers (5) steuerbaren Futtervorrichtung (9), einem Fest-\n\nhalteorgan (4, 4', 4\"), das die Kuh daran hindert, die Box zu verlas-\n\nsen, sowie mit einem Roboter (8) zum Anbringen von Melkorganen \n\n(6) an den Zitzen des Euters der Kuh und zum Entfernen der ge-\n\nnannten Melkorgane nach dem Melken versehen ist, wobei Compu-\n\nter (5) Organe zur Übertragung des Zeitpunktes, an dem jede iden-\n\ntifizierte Kuh zuletzt gemolken wurde, Mittel zum Vergleich der seit \n\ndem übertragenen Zeitpunkt verstrichenen Zeit mit einer vorgege-\n\nbenen Zeitspanne, sowie mit diesem Vergleichsorgan verbundene \n\nMittel zum Aktivieren der Festhalteorgane (4, 4', 4\"), sowie des Ro-\n\nboters (8) und zur anschließenden Deaktivierung derselben nach \n\ndem Melken aufweist.\" \n\nWegen der unmittelbar und mittelbar auf Patentanspruch 1 bzw. 5 zu-\n\nrückbezogenen Patentansprüche 2-4 und 6-10 wird auf die Streitpatentschrift \n\nverwiesen. \n\nDie Klägerin will erreichen, daß das Streitpatent im Umfang der Patent-\n\nansprüche 1-7 und 10 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik \n\nDeutschland für nichtig erklärt wird. Sie hat dazu vorgetragen, die Lehre des \n\nStreitpatents sei gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erwei-\n\ntert und beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit. \n\nDie Klägerin hat beantragt, \n\ndas europäische Patent 0 091 892 mit Wirkung für das Hoheits-\n\ngebiet der Bundesrepublik Deutschland im Umfang der Patent-\n\nansprüche 1-7 und 10 für nichtig zu erklären. \n\nDie Beklagte hat beantragt, \n\ndie Klage abzuweisen. \n\nDas Bundespatentgericht hat das Streitpatent im angegriffenen Umfang \n\nfür nichtig erklärt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, mit der sie \n\ndie Abänderung des Berufungsurteils und die Abweisung der Klage erstrebt. \n\nDie Klägerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen. \n\nDer Senat hat ein schriftliches Gutachten des Prof. Dr. H. \n\nW. \n\nholt, das der gerichtliche Sachverständige in der mündlichen Verhandlung er-\n\ngänzt und erläutert hat. \n\neinge- \n\nEntscheidungsgründe: \n\nDie zulässige Berufung ist begründet. Sie führt zur Abänderung des an-\n\ngefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage. Der Senat ist nicht davon \n\nüberzeugt, daß der Gegenstand der Patentansprüche 1-7 und 10 nicht auf er-\n\nfinderischer Tätigkeit (Art. 56 EPÜ) beruht. \n\nObwohl das Streitpatent inzwischen durch Zeitablauf erloschen ist, hat \n\ndie Klägerin weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Verfolgung der Nichtig-\n\nkeitsklage, denn die Parteien führen einen Verletzungsrechtsstreit, der bis zur \n\nrechtskräftigen Entscheidung des Nichtigkeitsberufungsverfahrens ausgesetzt \n\nist (vgl. Keukenschrijver, Patentnichtigkeits- und Nichtigkeitsberufungsverfahren \n\nRdn. 77 m.w.N.). \n\nI. 1. Das Streitpatent betrifft ein Verfahren beim Melken von Kühen, die in \n\nStällen gehalten werden, in denen sie sich frei bewegen können (sog. Laufstäl-\n\nlen). In solchen Laufställen können die Kühe einzeln ihren Weg zu einem Fut-\n\nterstand oder mehreren Futterständen finden. Dort werden sie mit Hilfe eines \n\nRechners selbsttätig identifiziert und gefüttert. Die Streitpatentschrift weist auf \n\nein Beispiel für eine solche selbsttätig arbeitende mechanisierte Anlage zum \n\nFüttern von Kühen hin (Landtechnik, Bd. 37 [1982], S. 261-264; Streitpatent-\n\nschrift Sp. 1 Z. 10-12). \n\nDie Streitpatentschrift beschreibt sodann die Schwierigkeiten, die das \n\nMelken von Kühen auch bei modernen Melkanlagen mit sich bringe; es falle \n\nHandarbeit an, die schwer und unter ergonomischen Gesichtspunkten proble-\n\nmatisch sei. Um das Risiko von häufig auftretenden Rückenschädigungen der \n\ndort tätigen Personen zu verringern, sei versucht worden, Melkstationen zu ent-\n\nwickeln, in denen der Raum für die zu melkende Kuh und derjenige für das Per-\n\nsonal, das die Melkeinrichtung ansetze und abnehme, auf unterschiedlicher Hö-\n\nhe angeordnet seien. Auch habe man versucht, die anfallende Handarbeit teil-\n\nweise zu automatisieren, beispielsweise das Anlegen der Zitzenbecher an die \n\nZitzen des Euters der Kuh. Das Streitpatent verweist in diesem Zusammenhang \n\nauf die Veröffentlichung in Landtechnik Band 35 (1980) Seiten 222-224 und die \n\nUS-Patentschrift 4 010 714 (vgl. Streitpatentschrift Sp. 1 Z. 26-31). Die bekann-\n\nten Anlagen und Systeme umfaßten auch Einrichtungen zum Festhalten der \n\nKuh in einem Stand, zum anschließenden Freilassen sowie zum Waschen des \n\nEuters, zum Ansetzen und Abnehmen der Zitzenbecher und zur Massage des \n\nEuters zwecks Erleichterung des Melkens. \n\nSchließlich hebt die Streitpatentschrift hervor, daß üblicherweise jede \n\nKuh zweimal täglich gemolken werde, obwohl die Forschung gezeigt habe, daß \n\nsich ohne Schäden für die Kuh die Milchproduktion um 15 bis 25 % steigern las-\n\nse, wenn die Kuh drei- oder sogar viermal täglich gemolken werde. Bisher habe \n\nes jedoch der höhere Arbeitsaufwand durch zusätzliches Melken unmöglich \n\ngemacht, diese Forschungsergebnisse zu nutzen, da die zusätzlichen Einnah-\n\nmen aus dem höheren Milchaufkommen die zusätzlichen Arbeitskosten nicht \n\nausglichen (Streitpatentschrift Sp. 1 Z. 39-50). \n\nDas Streitpatent will zugleich das Problem lösen, die Milchproduktion po-\n\nsitiv zu beeinflussen und eine hohe Automatisierung des Melkens unter Verzicht \n\nauf den Einsatz von Personal zu erreichen, indem möglichst weitgehend selbst-\n\ntätig arbeitende Einrichtungen zum Ansetzen und Abnehmen der Melkeinrich-\n\ntung und für die damit zusammenhängenden Maßnahmen eingesetzt werden. \n\nDas Streitpatent schlägt zur Lösung des Problems ein Melkverfahren mit \n\nfolgenden Merkmalen vor: \n\nVerfahren zum Melken von Kühen \n\na) \n\ndie Kühe laufen frei und können sich individuell zu einer \n\noder mehreren zum Füttern vorgesehenen Boxen begeben. \n\nb) \n\nDie Kühe werden in den Boxen automatisch mit Hilfe eines \n\nComputers identifiziert und gefüttert, \n\nb1) \n\nder Computer ist an Identifikations- und Fütterungsmittel \n\nangeschlossen, \n\nb1.1) der Computer erfaßt die Zeitpunkte, zu denen jede Kuh je-\n\nweils gemolken wird, \n\nb1.2) der Computer aktiviert \n\na) im Zusammenhang mit der Identifizierung einer zum \n\nFressen zur Futterbox kommenden Kuh, \n\nb) falls eine vorbestimmte Zeit verstrichen ist, seitdem die \n\njeweilige Kuh zuletzt gemolken wurde, \n\nc) eine Vorrichtung zum automatischen Anbringen von \n\nMelkorganen am Euter der Kuh zur Einleitung eines Melk-\n\nvorgangs, \n\nb1.3) die Kuh wird (computergesteuert) während des Melkens \n\ndaran gehindert, die Box zu verlassen. \n\nDas Streitpatent schlägt ferner eine Vorrichtung zur Ausführung des Ver-\n\nfahrens nach Patentanspruch 1 mit folgenden Merkmalen vor: \n\nVorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch 1 \n\n1. Die Vorrichtung dient zum Einsatz bei Kühen, die Identifikati-\n\nonsmittel tragen, die mit Abtastmitteln zusammenwirken kön-\n\nnen, \n\n1a) die Abtastmittel sind mit einem Computer verbunden, \n\n2. mindestens eine Box ist versehen mit \n\n2a) Mitteln zum Identifizieren einer Kuh, \n\n2b) unter Einfluß des Computers steuerbaren Fütterungsmitteln, \n\n2c) Festhaltemitteln, die die Kuh daran hindern, die Box zu verlas-\n\nsen, \n\n2d) sowie einem Roboter zum Anbringen von Melkorganen an den \n\nZitzen des Euters der Kuh und zum Entfernen der Melkorgane \n\nnach dem Melken, \n\n3. der Computer der Vorrichtung weist auf \n\n3a) Mittel zur Aufzeichnung des Zeitpunktes, an dem jede identifi-\n\nzierte Kuh zuletzt gemolken wurde, \n\n3b) Mittel zum Vergleich der nach dem aufgezeichneten Zeitpunkt \n\nverstrichenen Zeit mit einer vorbestimmten Zeitspanne, \n\n3c) mit diesen Vergleichsmitteln verbundene Mittel zum Aktivieren \n\nder Festhaltemittel sowie des Roboters und zur anschließenden \n\nDeaktivierung derselben nach dem Melken. \n\n2. Das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 hat danach im wesentlichen \n\nzum Ziel, den Melkvorgang zur Entlastung von Personal zu automatisieren und \n\ndie Melkfrequenz zur Erzielung eines höheren Milchaufkommens zu erhöhen. \n\nDas Melksystem gemäß Patentanspruch 1 beruht darauf, daß anders als bei \n\nkonventioneller Melktechnik die Tiere nicht zu geregelten Tageszeiten zwei- \n\noder dreimal täglich unter Aufsicht von Personal gemolken werden, das zudem \n\ndie Melkeinrichtung bedient, insbesondere anlegt und abnimmt, sondern daß \n\njede Kuh zu jeder Zeit sich \"freiwillig\" in eine Freß-/Melkbox begeben kann. Ge-\n\nnutzt werden dabei die auch von der Streitpatentschrift als bekannt bezeichne-\n\nten Verfahren zum selbsttätigen Füttern von Kühen, bei denen die Kuh, wenn \n\nsie eine Fütterungsbox erreicht hat, mittels eines sogenannten Responders o-\n\nder Transponders, d.h. eines an einem Halsband angeordneten Senders, der \n\nein kodierbares Signal abgibt, durch einen Rechner identifiziert wird und nach \n\nvorgegebenem Bedarf eine individuell bestimmte Kraftfuttermenge erhält. Die-\n\nser Rechner wird bei dem Verfahren nach Patentanspruch 1 des Streitpatents \n\nzugleich dazu verwendet, die Zeitpunkte aufzuzeichnen, zu denen die Kuh ge-\n\nmolken wird und, wenn eine vorbestimmte Zeitspanne seit dem letzten Melken \n\nvergangen ist, eine Vorrichtung zu aktivieren, die das Melkgerät selbsttätig an \n\ndas Euter der Kuh ansetzt und einen Melkvorgang einleitet sowie die Kuh in der \n\nFütterungsbox festhält, solange der Melkvorgang andauert. Damit beschreibt \n\nPatentanspruch 1 des Streitpatents ein Gesamtsystem für die Fütterung und \n\ndas Melken von Kühen. \n\nII. Dieses Verfahren ist neu. Es war bis zum Prioritätszeitpunkt in keiner \n\nVeröffentlichung vollständig beschrieben. \n\n1. Die in der Streitpatentschrift genannte US-Patentschrift 4 010 714 be-\n\nschreibt ein System für das automatische Melken von Kühen in Liegeboxen in \n\neinem Anbindestall. Die Kuh wird dabei in einem Melkstand, während ihr Futter \n\nverabreicht wird, fixiert und es werden sodann Zitzenbecher auf dem Boden \n\nangeordnet, zwischen den Beinen der Kuh angehoben und an die Zitzen ange-\n\nsetzt. Die US-Patentschrift beschreibt weiter die Vor- und Nacharbeiten zum \n\nMelkvorgang, das Reinigen des Euters, das Ansetzen des Melkzeugs mittels \n\neines Melkroboterarms und die Entfernung der Restmilch aus dem Kuheuter \n\nnach Beendigung des Melkvorgangs. Nicht beschrieben wird in der US-\n\nPatentschrift der technische Vorgang zum Betreten einer Melk- oder einer kom-\n\nbinierten Futter-/Melkbox, die rechnergestützte Identifizierung der Kuh, die au-\n\ntomatisierte Kraftfuttervorlage und das Freisetzen der Kuh aus der Box sowie \n\ndie für diese Vorgänge erforderlichen technischen Ausstattungen. Auch be-\n\nschreibt die US-Patentschrift nicht das rechnergestützte Registrieren von Daten \n\neinzelner Kühe zum Melkvorgang. \n\n2. Die Publikation \"Boer - Koe - Computer\" aus dem Jahre 1980 des In-\n\nstituts für Mechanisierung, Arbeit und Gebäude in Wageningen/Niederlande \n\ngibt einen Überblick über den Stand der Technik im Jahre 1980 bezüglich der \n\nIdentifizierung von einzelnen Kühen einschließlich der automatisierten Kraftfut-\n\nterzuteilung sowie weiter der rechnergestützten Datenverarbeitung von Produk-\n\ntionsdaten zur Erfassung der Milchmenge und von Techniken zur automati-\n\nschen Erfassung der Körpertemperatur der Kühe und zur Gesundheitsüberwa-\n\nchung. Nicht enthalten sind in dieser Publikation Angaben zum automatisierten \n\nMelkvorgang. \n\n3. Der Jahresbericht 1980 der Versuchsstation für Tierhaltung und Tier-\n\nzüchtung Unterer Lindenhof der Universität Hohenheim befaßt sich, unbescha-\n\ndet der zwischen den Parteien streitigen Frage, wann er veröffentlicht worden \n\nist, mit Fragestellungen in Zusammenhang mit der automatisierten Kraftfutter-\n\nabgabe und damit einhergehender Melkvorgänge. Ziel der Untersuchung war \n\nes, experimentell zu überprüfen, wie sich bei hohen und unregelmäßigen Fütte-\n\nrungs- und Melkfrequenzen die Merkmale der Melkbarkeit und der Milchleistung \n\nverändern. Der Darstellung der Untersuchungsergebnisse ist zu entnehmen, \n\ndaß dabei eine Box mit Transponderfütterung zum Einsatz kam, zu der die Kü-\n\nhe \"freiwilligen\" Zutritt erhielten und daß die Kühe vier- bis fünfmal täglich unter \n\nEinhaltung von Zwischenmelkzeiten von drei Stunden gemolken wurden. Der \n\nBericht enthält keine Angaben dazu, ob bei dem Melkvorgang ein System für \n\ndas automatische Melken von Kühen wie in der US-Patentschrift beschrieben \n\nzum Einsatz kam oder ob das Ansetzen des Melkzeuges am Euter in konven-\n\ntioneller Technik erfolgte. Ferner sagt der Bericht nichts darüber aus, ob die \n\nanfallenden Daten automatisch gespeichert oder von Hand aufgezeichnet wur-\n\nden. \n\nIII. Der Senat ist nicht davon überzeugt, daß das Verfahren nach Patent-\n\nanspruch 1 des Streitpatents für den Durchschnittsfachmann nahelag und nicht \n\nauf erfinderischer Tätigkeit beruht. \n\n1. Wie der gerichtliche Sachverständige in der mündlichen Verhandlung \n\nerläutert hat, handelt es sich bei dem maßgeblichen Durchschnittsfachmann \n\nentweder um einen Ingenieur für Automatisierungstechnik mit Fachhochschul- \n\noder universitärer Ausbildung, der in mehrjähriger Berufserfahrung Spezial-\n\nkenntnisse über Automatisierungs-, Prozeß- und Sensortechnik erworben hat \n\nund im Rahmen seiner Praxiserfahrung sich zugleich Spezialwissen aus der \n\nNutztierhaltung angeeignet hat, oder um einen Agrarwissenschaftler, der zu-\n\ngleich über Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Automatisierungstechnik ver-\n\nfügt. Dieser Fachmann arbeitet bei der Entwicklung von Lösungen, wie sie die \n\nStreitpatentschrift vorschlägt, jeweils mit Fachleuten auf dem jeweils anderen \n\nGebiet eng zusammen. \n\nDiesem Fachmann waren die Elemente, aus denen sich das in Patent-\n\nanspruch 1 beschriebene Verfahren zusammensetzt, bekannt. Ihm waren Anla-\n\ngen zur Transponderfütterung bekannt, bei denen frei laufende Kühe, die eine \n\nFutterbox zur Kraftfutteraufnahme aufsuchen, mit Hilfe des Einsatzes eines \n\nRechners identifiziert und registriert werden und eine tierindividuelle Kraftfut-\n\ntermenge vorgelegt bekommen. Wie der gerichtliche Sachverständige überzeu-\n\ngend dargelegt hat, boten mehrere Unternehmen solche Anlagen an. Belegt \n\nwird dies auch durch die Publikation 146 des Instituts für Mechanisierung, Ar-\n\nbeit und Gebäude in Wageningen/Niederlande \"Boer - Koe - Computer\". Die \n\nStreitpatentschrift selbst nennt als ein solches Beispiel die Veröffentlichung in \n\nLandtechnik Band 37, 1982, Seiten 261-264 (Streitpatent Sp. 1 Z. 10-13). Wei-\n\nter waren dem Fachmann automatische Melksysteme bekannt, wenn diese \n\nauch, wie der gerichtliche Sachverständige ausgeführt hat, erst ab 1988/90 in \n\npraxistauglicher Form zur Verfügung standen. Bei diesen Systemen wird der \n\nKuh automatisch das Melkzeug angelegt und ein Melkvorgang eingeleitet. Wäh-\n\nrend des Melkvorgangs wird das Tier fixiert. Für diese Systeme ist das automa-\n\ntische Anlegen des Melkzeuges unter Einsatz eines Melkroboters kennzeich-\n\nnend, wie es die im Streitpatent Spalte 1 Zeile 31 genannte US-Patentschrift \n\n4 010 714 beschreibt. Dabei lag, wie der gerichtliche Sachverständige ausge-\n\nführt hat, seinerzeit das Hauptproblem darin, das automatische Ansetzen der \n\nZitzenbecher an die einzelnen Zitzen des Euters unter Zuhilfenahme eines \n\nMelkroboters zu bewerkstelligen. \n\nDem Fachmann war schließlich bekannt, daß eine erhöhte Melkfrequenz \n\npositive Auswirkungen auf die Milchleistung hat. Dies hebt die Streitpatent-\n\nschrift in Spalte 1 Zeilen 39-50 hervor und führt aus, daß diese Forschungser-\n\ngebnisse nur deshalb nicht genutzt worden seien, weil die durch zusätzliche \n\nMelkvorgänge anfallenden Kosten durch die höhere Milchleistung nicht ausge-\n\nglichen würden. Bekannt war, wie der gerichtliche Sachverständige überzeu-\n\ngend dargelegt hat, auch, daß eine Erhöhung der Futterfrequenz mit kleineren \n\nTeilgaben positive physiologische Effekte mit sich brachte. \n\nWaren dem Fachmann diese Elemente bekannt, so lag es für ihn nahe, \n\ndaß es das Ziel seiner Überlegungen sein mußte, für das Halten von Milchkü-\n\nhen in Laufställen das Fütterungssystem mit automatischer Tieridentifizierung \n\nund Kraftfutterversorgung und das automatische Melken mittels eines Melkro-\n\nboters miteinander zu verbinden. Dazu mußte der Fachmann den Rechner, der \n\nfür die Transponderfütterung eingesetzt wird, zugleich dafür verwenden, Daten \n\nüber das Melken zu erfassen und zu speichern. Hierzu fand er insofern ein \n\nVorbild in der Veröffentlichung \"Boer - Koe - Computer\", als auch dort Verfah-\n\nren beschrieben werden, bei denen der Computer nicht nur zur Kraftfutterdosie-\n\nrung verwendet wird, sondern auch Angaben über die Milchproduktion erfaßt \n\nund speichert (BOAMAS, ALMICO). Weiter mußte der Fachmann den Futter-\n\nstand zugleich als Melkstand vorsehen. Auch dies wird in der Veröffentlichung \n\n\"Boer - Koe - Computer\" unter der Überschrift \"Automatische Kraftfutterzutei-\n\nlung\" beschrieben. Diese Kombination war für sich naheliegend, weil bei den \n\nTransponderfütterungssystemen die Identifizierung der Kuh vor dem Füttern \n\nerfolgte. Der Fachmann mußte ferner den Rechner zum Aktivieren des Melk-\n\nvorgangs verwenden. Hierfür fand er im Stand der Technik kein Vorbild, jedoch \n\nlag es nahe, den Rechner, der die Daten über Fütterungs- und Melkvorgänge \n\nerfaßte und speicherte, auch für diesen Zweck zu nutzen. Der Fachmann muß-\n\nte zudem Mindestabstände zwischen dem Melkvorgang einhalten und anderer-\n\nseits auch gewährleisten, daß bei jeder Kuh im gewünschten Maße, nämlich \n\nhäufiger als üblich, ein Melkvorgang durchgeführt werden konnte. Dazu waren \n\nKenntnisse über das Tierverhalten erforderlich, die erst bei Einsatz von Verfah-\n\nren, wie sie das Streitpatent vorschlägt, zu gewinnen waren. Dem Fachmann \n\nwar es mangels solcher Kenntnisse allenfalls möglich, durch Versuche zu klä-\n\nren, ob er dieses Ziel erreichte. \n\nDie genannten Maßnahmen mögen jede für sich naheliegend gewesen \n\nsein. Der Senat ist aber nicht davon überzeugt, daß auch ihre Kombination na-\n\nhegelegen hat. Dabei hat der Senat die Schwierigkeiten berücksichtigt, die der \n\nFachmann zu überwinden hatte, wenn er die vorgenannten Schritte erwog. Ein \n\nGesichtspunkt dabei ist es, daß die Entwicklung zur damaligen Zeit in eine an-\n\ndere Richtung ging. Der gerichtliche Sachverständige hat überzeugend darge-\n\nstellt, daß die Mehrzahl der Fachleute nicht an der Entwicklung eines geschlos-\n\nsenen Prozesses für eine rechnergestützte Milchviehhaltung in Laufställen un-\n\nter Implementierung eines automatischen Melkverfahrens gearbeitet hat, son-\n\ndern die große Herausforderung darin sah, das Problem des automatischen \n\nAnrüstens mit anschließendem automatischen Melkvorgang technisch zu lösen \n\nund eine hohe Erfolgsrate beim Anrüstvorgang zu realisieren. Zum anderen \n\nhatte sich, wie der gerichtliche Sachverständige zur Überzeugung des Senats \n\ndargestellt hat, die Kombination des Fütterungs- mit dem Melkvorgang eher als \n\nungeeignet erwiesen. Sie führte einerseits zu einer unerwünscht hohen Ver-\n\nweildauer in der Fütterungs-/Melkbox, weil die Kuh zur Aufnahme des ihr zuge-\n\nteilten Kraftfutters mehr Zeit benötigte, als der Melkvorgang in Anspruch nahm. \n\nAndererseits hatte sich die Aufnahme der hohen benötigten Kraftfuttermengen \n\nbeim Melkvorgang als ernährungsphysiologisch problematisch erwiesen. Für \n\nden Fachmann gab es daher, wie es der gerichtliche Sachverständige ausge-\n\ndrückt hat, mehrere Gründe, \"mit dem Kraftfutter aus dem Melkstand herauszu-\n\ngehen\". Über die Bewältigung dieser Probleme hinaus mußte der Fachmann, \n\num zur Lösung nach dem Streitpatent zu gelangen, weiter die übliche Vorgabe \n\nbestimmter Melkzeiten verlassen und zu der Erkenntnis gelangen, daß er bes-\n\nsere Ergebnisse dadurch erzielen konnte, daß er es sozusagen der Kuh über-\n\nließ, Melkzeitpunkt und Melkhäufigkeit zu bestimmen, indem er den Melkvor-\n\ngang - unter Einhaltung von Zwischenmelkzeiten - davon abhängig machte, \n\ndaß die Kuh \"freiwillig\" die Fütterungsbox aufsuchte. \n\nAngesichts der Komplexität dieser Anforderungen vermag der Senat \n\nnicht festzustellen, daß die patentgemäße Kombination der einzelnen Baustei-\n\nne zu einem Gesamtverfahren für das automatische Melken, Identifizieren und \n\nFüttern von Kühnen nahegelegen hätte. \n\nDies ergibt sich auch nicht, wenn man unterstellt, daß der Jahresbericht \n\n1980 der Versuchsstation für Tierhaltung und Tierzüchtung Unterer Lindenhof \n\nder Universität Hohenheim vor dem Prioritätszeitpunkt veröffentlicht worden ist. \n\nZwar wird in der Schrift davon berichtet, daß eine höhere Milchleistung erzielt \n\nwerden konnte, indem die Versuchstiere unter Einhaltung einer Mindestzwi-\n\nschenmelkzeit bei jedem Besuch des Transponderautomaten, der gleichzeitig \n\nals Melkstand diente und zu dem die Kühe \"freiwilligen Zutritt\" hatten, gemolken \n\nwurden. Dem Bericht ist jedoch nicht zu entnehmen, daß die Melkeinrichtung \n\nbeim \"freiwilligen\" Zutritt der Kuh zum Transponder mittels eines Melkroboters \n\nautomatisch angelegt wurde. Allenfalls konnte der Fachmann, wie der gerichtli-\n\nche Sachverständige ausgeführt hat, dem Bericht entnehmen, daß der Melk-\n\nvorgang mechanisch und nicht von Hand durchgeführt wurde. Ob dabei kon-\n\nventionelle Melktechnik mit Ansetzen des Melkzeuges am Euter zum Einsatz \n\nkam oder ob das Ansetzen des Melkzeuges automatisch erfolgte, läßt sich dem \n\nBericht ebensowenig entnehmen, wie, ob die anfallenden Daten automatisch \n\nregistriert wurden oder von Hand aufgezeichnet wurden. Der Senat ist daher \n\nnicht davon überzeugt, daß der Fachmann, dem schon seit langem bekannt \n\nwar, daß häufigeres Melken sich vorteilhaft auf die Milchleistung auswirkt, der \n\nihm durch den Bericht zusätzlich vermittelten Erkenntnis, daß die Zwischen-\n\nmelkzeiten auch unregelmäßig sein können, eine Anregung für das erfindungs-\n\ngemäße automatisierte Fütterungs- und Melkverfahren entnahm. \n\nPatentanspruch 1 hat daher ebenso Bestand wie Patentanspruch 5, der \n\neine Vorrichtung zur Durchführung des in Patentanspruch 1 beschriebenen Ver-\n\nfahrens angibt, und die weiter angegriffenen Unteransprüche, die vorteilhafte \n\nAusgestaltungen des Verfahrens und der Vorrichtung beschreiben. \n\nIV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung \n\nmit §§ 91 Abs. 1 ZPO. \n\nMelullis \n\nJestaedt \n\n Scharen \n\nMühlens \n\nMeier-Beck","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR_136-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-06-22/x-zr-136-00","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91","ref_norm":"91","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR_136-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR_136-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-06-22/x-zr-136-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/2000/X_ZR_136-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:38:30.374946+00:00"}}