{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/X_ZS/1998/X_ZR_133-98","ecli":null,"court":"BGH","senate":"X. Zivilsenat","decided":"2004-01-20","aktenzeichen":"X ZR 133/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nX ZR 133/98\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n20. Januar 2004\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2004 durch\n\nden Vorsitzenden Richter Dr. Melullis und die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scha-\n\nren, Keukenschrijver und Asendorf\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag, den Streitwert zugunsten des Klägers gemäß § 144\n\nPatG herabzusetzen, wird zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\nI. Der Kläger hat für das Revisionsverfahren unter Verweis auf seine\n\nwirtschaftlichen Verhältnisse unter Vorlage von Belegen Herabsetzung des\n\nStreitwerts nach § 144 PatG beantragt; die Beklagte ist dem entgegengetreten.\n\nII. Dem Antrag ist der Erfolg zu versagen. Der Senat kann nicht feststel-\n\nlen, daß die wirtschaftliche Lage des Klägers durch die Belastung mit den Pro-\n\nzeßkosten nach dem vollen Streitwert erheblich gefährdet würde. Zwar hat der\n\nKläger angegeben, lediglich eine Altersrente von monatlich 304,38 \n\n(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:2)(cid:0)(cid:8)(cid:7) e-\n\nhen und nicht über Bar- oder Sachvermögen oder Immobilienbesitz zu verfü-\n\ngen. Die Beklagtenvertreter haben demgegenüber geltend gemacht, daß der\n\nKläger Inhaber von mindestens acht deutschen und europäischen Patenten\n\ngewesen sei, wobei bei sieben der Patente eine ausschließliche Lizenz im Re-\n\ngister eingetragen sei; drei der Patente seien nach Antragstellung auf seine\n\nLebensgefährtin, Frau B., umgeschrieben worden. Außerdem sei der Klä-\n\nger bei zwei von seiner Lebensgefährtin B. angemeldeten Patenten als\n\nalleiniger Erfinder benannt, bei einem dritten sei eine Nennung des Erfinders\n\nunterblieben. Der Kläger hat darauf erwidert, die Schutzrechte seien zur Ab-\n\ndeckung einer Bürgschaft als Vollstreckungssicherheit zur Vollstreckung gegen\n\neine Schuldnerin, die Frau B. beigebracht habe, an diese abgetreten wor-\n\nden; ihm flössen aus ihnen keine Einnahmen mehr zu. Zwei der von Frau\n\nB. gehaltenen weiteren Anmeldungen seien von einer \n\nI. S.A. auf\n\ndiese übertragen worden, für das dritte Patent habe er eine Abgeltungszahlung\n\nvon Frau B. erhalten und er könne keine Rechte mehr geltend machen.\n\nAngesichts der sich aus dem Vortrag der Parteien ergebenden Sachlage\n\nist eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage des Klägers durch die Belastung\n\nmit Kosten aus dem vollen Streitwert nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Der\n\nBehauptung der Beklagten, Frau B. sei die Lebensgefährtin des Klägers,\n\nist dieser nicht entgegengetreten. Nach der Darstellung des Klägers hat diese\n\nzumindest nahezu alle bekannten und noch in Kraft stehenden Patente, die der\n\nKläger angemeldet hatte oder bei denen er Erfinder war, inzwischen an sich\n\ngebracht. Damit sind die Vermögensverhältnisse von Frau B. in die Beur-\n\nteilung einzubeziehen (vgl. OLG Düsseldorf Mitt. 1973, 177, 180). Diese hat\n\nder Kläger aber nicht offengelegt. Ohne eine solche Offenlegung läßt sich aber\n\neine im Sinn des § 144 PatG relevante Gefährdung der wirtschaftlichen Lage\n\ndes Klägers selbst nicht feststellen.\n\nMelullis Jestaedt Scharen\n\n Keukenschrijver Asendorf","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/1998/X_ZR_133-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-20/x-zr-133-98","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 144","ref_norm":"144","n":3}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/1998/X_ZR_133-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/1998/X_ZR_133-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-01-20/x-zr-133-98","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/X_ZS/1998/X_ZR_133-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:09:35.616006+00:00"}}