{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZR_309-06A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XI. Zivilsenat","decided":"2007-06-25","aktenzeichen":"XI ZR 309/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nXI ZR 309/06\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n25. Juni 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 25. Juni 2007 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin \n\nMayen sowie die Richter Dr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbe-\n\nschluss vom 22. Mai 2007 wird auf seine Kosten zurückge-\n\nwiesen, weil der Senat den Anspruch des Klägers auf recht-\n\nliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise ver-\n\nletzt hat (§ 321a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 3 ZPO). Der \n\nSenat hat die in der Begründung der Nichtzulassungsbe-\n\nschwerde vom 22. Dezember 2006 geltend gemachten Ge-\n\nsichtspunkte umfassend geprüft und für nicht durchgreifend \n\nerachtet. \n\nDie Ausführungen in der Anhörungsrüge vom 13. Juni 2007 \n\nrechtfertigen keine andere Beurteilung. Der Kläger macht \n\nohne Erfolg geltend, der Senatsbeschluss vom 22. Mai \n\n2007 sei eine Überraschungsentscheidung, weil zuvor nicht \n\nauf den rechtlichen Gesichtspunkt des § 266 BGB hinge-\n\nwiesen worden sei. Die Einwände gegen die Anwendung \n\ndes § 266 BGB, die der Kläger nach seinen Ausführungen \n\nin der Anhörungsrüge auf einen solchen Hinweis erhoben \n\nhätte, greifen nicht durch. \n\nDer Kläger weist zwar zu Recht darauf hin, dass das Recht \n\neines Gläubigers, Teilleistungen abzulehnen, durch § 242 \n\nBGB eingeschränkt sein kann. Er zeigt aber keinen Grund \n\nauf, der im vorliegenden Fall eine Teilleistung hätte recht-\n\nfertigen können. Dass die für die gesicherten Darlehen ver-\n\neinbarte Zinsbindungsfrist unmittelbar vor dem Ablauf \n\nstand, bedeutet lediglich, dass der Kläger nach Fristablauf \n\nzur Tilgung berechtigt war, besagt aber nichts über seine \n\nBerechtigung, Teilleistungen zu erbringen. Auch der Um-\n\nstand, dass mit dem für Tilgungsleistungen zur Verfügung \n\nstehenden Betrag eines der beiden auf dem Grundstück in \n\nder S. straße gesicherten Darlehen vollständig \n\nhätte abgelöst werden können, ist unerheblich, weil die Til-\n\ngung nur eines Darlehens für den vom Kläger begehrten \n\nPfandtausch nicht ausgereicht hätte. Dazu wäre zusätzlich \n\neine Teilleistung auf das andere Darlehen erforderlich ge-\n\nwesen. Einen betragsmäßig begrenzten Pfandtausch hat \n\nder Kläger, der sich beim Verkauf des Grundstücks in der \n\nSa. straße zur vollständigen Ablösung der Grundschulden \n\nverpflichtet hat, nicht geltend gemacht. \n\nNobbe Joeres Mayen \n\n Ellenberger Schmitt \n\nVorinstanzen: \nLG Berlin, Entscheidung vom 21.01.2004 - 4 O 374/03 - \nKG Berlin, Entscheidung vom 25.07.2006 - 21 U 73/04 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZR_309-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-25/xi-zr-309-06","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 266","ref_norm":"266","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 242","ref_norm":"242","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZR_309-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZR_309-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-25/xi-zr-309-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZR_309-06A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:44:12.874105+00:00"}}