{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZA__27-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XI. Zivilsenat","decided":"2007-06-05","aktenzeichen":"XI ZA 27/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nXI ZA 27/06\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. Juni 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden Rich-\n\nter Nobbe, den Richter Dr. Müller, die Richterin Mayen und die Richter \n\nDr. Ellenberger und Prof. Dr. Schmitt \n\nam 5. Juni 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskos-\n\ntenhilfe wird zurückgewiesen. \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDie beabsichtigte Rechtsverfolgung hat keine hinreichende Aussicht auf \n\nErfolg (§ 114 ZPO). Die angefochtene Entscheidung stellt sich jedenfalls im \n\nErgebnis als richtig dar (§ 577 Abs. 3 ZPO). \n\nStützt ein Prozessbevollmächtigter seinen Wiedereinsetzungsantrag \n\nwegen Versäumung einer gesetzlichen Frist auf einen vorübergehenden und \n\nunerwarteten Computerfaxdefekt, bedarf es näherer Darlegungen zur Art des \n\nDefekts und seiner Behebung (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB \n\n22/03, NJW 2004, 2525). Daran fehlt es sowohl in der Begründung des Wie-\n\ndereinsetzungsgesuches vom 26. Juni 2006 als auch in der eidesstattlichen \n\nVersicherung des damaligen Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Die erst \n\nnach der Entscheidung des Berufungsgerichts vom 13. Juli 2006 vorgelegte \n\neidesstattliche Versicherung des EDV-Betreuers der Kanzlei sowie die Stel-\n\nlungnahme des Softwareherstellers zeigen mehrere Ursachen auf, auf denen \n\ndie Fehlfunktion beruht haben könnte. Außerdem war dieses nachgeschobene \n\nVorbringen nicht zu berücksichtigen, weil es nach Ablauf der Zweiwochenfrist \n\ndes § 234 ZPO vorgebracht worden ist. \n\n3 \n\nDarüber hinaus hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesge-\n\nrichtshofes ein Rechtsanwalt, der eine Rechtsmittelbegründung bis zum letz-\n\nten Tag ausschöpft, wegen des damit verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt \n\naufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (Senat, Beschluss \n\nvom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637, 2638 m.w.Nachw.). Dies gilt \n\nhier in besonderem Maße, da der Berufungsanwalt der Beklagten bei dem \n\nersten Faxversuch von seinem eigenen Computer um 23.53 Uhr, selbst wenn \n\ndieser gelungen wäre, bei einer Faxdauer von 4.48 Minuten lediglich eine \n\nZeitreserve von etwa einer Minute gehabt hätte. Er hätte angesichts dessen \n\nden ordnungsgemäßen Ablauf des Faxvorgangs jederzeit überwachen müs-\n\nsen, um notfalls sofort eingreifen und etwa - wie er das auch, allerdings mit \n\nzeitlicher Verzögerung, getan hat - das Fax mit der Berufungsbegründung \n\numgehend vom Computer seines Kollegen versenden zu können. Er hat je-\n\ndoch ausweislich seiner eidesstattlichen Versicherung nach dem Faxen der \n\nBerufungsbegründung von seinem eigenen Computer aus erst noch einmal \n\nkurz in seine Posteingänge geschaut, bevor er den Ordner „gesendet“ aufrief, \n\nden misslungenen Sendeversuch bemerkte und den Schriftsatz dann vom \n\nComputer seines Kollegen versandte. Diese fehlende lückenlose Überwa-\n\nchung des Faxvorgangs war mit Rücksicht auf den extrem eingeengten Zeit-\n\nrahmen pflichtwidrig. \n\nNobbe Müller Mayen \n\n Ellenberger Schmitt \n\nVorinstanzen: \n\nLG München I, Entscheidung vom 14.03.2006 - 28 O 11/05 - \n\nOLG München, Entscheidung vom 13.07.2006 - 19 U 2922/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZA__27-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-05/xi-za-27-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 234","ref_norm":"234","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 577","ref_norm":"577","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZA__27-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZA__27-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-05/xi-za-27-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XI_ZS/2006/XI_ZA__27-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:42:20.892758+00:00"}}