{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR__50-04A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XII. Zivilsenat","decided":"2006-10-05","aktenzeichen":"XII ZR 50/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nXII ZR 50/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. Oktober 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Oktober 2006 durch die \n\nVorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und die \n\nRichterin Dr. Vézina \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge gegen das Senatsurteil vom 28. Juni 2006 \n\nwird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. \n\n1 \n\n2 \n\nGründe: \n\nDie Anhörungsrüge ist zulässig, aber nicht begründet. \n\nEntgegen der mit der Anhörungsrüge vertretenen Auffassung hat der \n\nSenat den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht ver-\n\nletzt. Die Klägerin hat keinen Erfolg mit ihrer Rüge, der Senat habe mangels \n\nentsprechenden Vortrages nicht davon ausgehen dürfen, dass sich auf dem \n\nörtlich relevanten Markt ein bestimmter (allgemeiner) Normaltarif gebildet habe. \n\nDer Senat ist weder von einem solchen Vorbringen der Beklagten ausgegangen \n\nnoch hat er diesen Gesichtspunkt seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Der \n\nRüge liegt ein unzutreffendes Verständnis des Senatsurteils zugrunde. \n\n3 \n\nNach der zitierten Rechtsprechung des VI. Zivilsenats (Urteil vom 9. Mai \n\n2006 - VI ZR 117/05) kann der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich rele-\n\nvanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die An-\n\nmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstige-\n\nren Mietpreis ersetzt verlangen. Im Anschluss an diese Rechtsprechung hat der \n\nerkennende Senat deshalb entschieden, dass der Vermieter, wenn er dem Un-\n\nfallgeschädigten einen Tarif anbietet, der deutlich über dem \"Normaltarif\" auf \n\ndem örtlich relevanten Markt liegt, den Mieter darüber aufklären muss, dass \n\ndadurch die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen \n\nTarif übernimmt. Unter \"Normaltarif\" ist nicht ein bestimmter (allgemeiner) Tarif \n\nauf dem örtlich relevanten Markt, sondern der Tarif gemeint, der nicht für Un-\n\nfallersatzwagen, sondern im Rahmen einer \"normalen\" Vermietung verlangt \n\nwird. Dabei ist, entgegen der Anhörungsrüge, nicht auf einen bestimmten (all-\n\ngemeinen) Tarif auf einem örtlich relevanten Markt abzustellen. Vielmehr ist die \n\nAufklärungspflicht bereits dann zu bejahen, wenn im örtlich relevanten Markt für \n\ndie \"normale\" Anmietung günstigere Tarife angeboten werden. Dann besteht \n\nnämlich die Gefahr, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Unfaller-\n\nsatztarif nicht erstattet. \n\n4 \n\nIm Streitfall hatte der Beklagte unwidersprochen vorgetragen, dass so-\n\nwohl die Klägerin als auch die Firma A. für die \"normale\" Anmietung deutlich \n\ngünstigere Tarife anbietet als den, den die Klägerin dem Beklagten in Rech-\n\nnung gestellt hat. \n\nHahne \n\nSprick \n\nFuchs \n\nAhlt \n\nVézina \n\nVorinstanzen: \n\nAG Lampertheim, Entscheidung vom 28.10.2003 - 3 C 1002/03 - \n\nLG Darmstadt, Entscheidung vom 18.02.2004 - 7 S 165/03 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR__50-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-05/xii-zr-50-04","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR__50-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR__50-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-05/xii-zr-50-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR__50-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:59:56.068027+00:00"}}