{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR_235-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XII. Zivilsenat","decided":"2007-01-10","aktenzeichen":"XII ZR 235/04","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIM NAMEN DES VOLKES \n\nXII ZR 235/04 \n\nURTEIL \n\nin dem Rechtsstreit \n\nVerkündet am: \n10. Januar 2007 \nKüpferle, \nJustizamtsinspektorin \nals Urkundsbeamtin \nder Geschäftsstelle \n\nDer XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung \n\nvom 10. Januar 2007 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richter \n\nProf. Dr. Wagenitz, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina \n\nfür Recht erkannt: \n\nAuf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für \n\nHandelssachen des Landgerichts Osnabrück vom 29. Oktober \n\n2004 aufgehoben. \n\nDie Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, \n\nauch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landge-\n\nricht zurückverwiesen. \n\nVon Rechts wegen \n\nTatbestand: \n\n1 \n\nDie Klägerin hat der Beklagten Geräte vermietet. Diese wurden von der \n\nKlägerin repariert, weshalb sie von der Beklagten Bezahlung der Rechnungen \n\nverlangt. Das Landgericht hat die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des \n\nAmtsgerichts zurückgewiesen. Hiergegen hat die Beklagte die vom Berufungs-\n\ngericht zugelassene Revision eingelegt. \n\nEntscheidungsgründe: \n\n2 \n\n3 \n\nDas Berufungsurteil ist aufzuheben, da es mangels tatsächlicher Fest-\n\nstellungen und der Wiedergabe der Berufungsanträge in der Revision nicht \n\nüberprüfbar ist. \n\n1. Nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO kann in einem Berufungsurteil der Tat-\n\nbestand ersetzt werden durch Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellun-\n\ngen im Urteil der ersten Instanz, verbunden mit erforderlichen Berichtigungen, \n\nÄnderungen und Ergänzungen, die sich aus dem Vortrag der Parteien und aus \n\netwaiger Bezugnahme vor dem Berufungsgericht ergeben. \n\n4 \n\nDiese Mindestvoraussetzungen sind, auch wenn das neue Prozessrecht \n\ndie Berufungsgerichte bei der Urteilsabfassung entlasten will, für den Inhalt ei-\n\nnes Urteils nicht entbehrlich (BGHZ 158, 60, 61 m.N.). Dies ergibt sich nicht nur \n\naus dem Wortlaut des Gesetzes, sondern auch und vor allem aus seinem Sinn, \n\ntrotz der Erleichterungen bei der Abfassung von Berufungsurteilen die revisi-\n\nonsrechtliche Nachprüfung zu ermöglichen. Deshalb müssen sich die tatsächli-\n\nchen Grundlagen der Entscheidung aus dem Urteil oder - im Falle des § 540 \n\nAbs. 1 Satz 2 ZPO aus dem Sitzungsprotokoll - so erschließen, dass eine revi-\n\nsionsrechtliche Nachprüfung möglich ist (BGHZ aaO, 62). \n\n5 \n\n2. Die Revision rügt zu Recht, dass das Berufungsurteil diesen Anforde-\n\nrungen nicht genügt. Das Urteil enthält weder einen Tatbestand noch eine Be-\n\nzugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils \n\nnoch die Wiedergabe der Berufungsanträge. Auch die Gründe des Urteils las-\n\nsen die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Berufungsgerichts \n\nnicht erkennen. \n\n6 \n\nDas Berufungsurteil ist deshalb von Amts wegen aufzuheben und die \n\nSache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. \n\nHahne \n\nWagenitz \n\nFuchs \n\nAhlt \n\nVézina \n\nVorinstanzen: \n\nAG Osnabrück, Entscheidung vom 06.02.2004 - 31 C 499/03 (XXIV) - \n\nLG Osnabrück, Entscheidung vom 29.10.2004 - 15 S 5/04 (2) -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR_235-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-10/xii-zr-235-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 540","ref_norm":"540","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR_235-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR_235-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-10/xii-zr-235-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2004/XII_ZR_235-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:18:40.024992+00:00"}}