{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XII_ZS/2001/XII_ZR_216-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XII. Zivilsenat","decided":"2003-04-09","aktenzeichen":"XII ZR 216/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nXII ZR 216/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n9. April 2003\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. April 2003 durch die\n\nRichter Gerber, Sprick, Weber-Monecke, Fuchs und die Richterin Dr. Vézina\n\nbeschlossen:\n\nDie Revision der Beklagten gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des\n\nOberlandesgerichts München vom 16. Mai 2001 wird nicht ange-\n\nnommen.\n\nDie Beklagten tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97\n\nAbs. 1 ZPO).\n\nStreitwert: 106.540 \n\nGründe:\n\nDie Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat\n\nim Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO a.F. in der\n\nAuslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 -\n\nBVerfGE 54, 277).\n\nZu Recht rügt die Revision zwar, daß das Berufungsgericht die soge-\n\nnannte Vergleichswertmethode des Sachverständigen gebilligt hat. Der Bun-\n\ndesgerichtshof hat diese Methode mit Urteil vom 13. Juni 2001 (- XII ZR\n\n49/99 - NJW 2002, 55, 56) - somit nach Erlaß der Entscheidung des Oberlan-\n\ndesgerichts - für ungeeignet erklärt. Zutreffend macht die Revision auch gel-\n\ntend, daß die hilfsweise Heranziehung der Durchschnittspacht pro Bett bzw.\n\nZimmer der Betriebsvergleichsgruppe \"Hotel Garnis Normale Ausstattung\" des\n\nGastgewerbes in Bayern als Vergleichsmaßstab ebenfalls nicht geeignet ist. Sie\n\norientiert sich - wie die EOP-Methode und die indirekte Vergleichswertmetho-\n\nde - an Durchschnittswerten und läßt die örtliche Marktsituation unberücksich-\n\ntigt. Ist eine Ermittlung des angemessenen Pachtzinses im Wege der Ver-\n\ngleichswertmethode nicht möglich, so muß durch einen erfahrenen, mit der\n\nkonkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen - eventuell einen erfah-\n\nrenen Makler - geklärt werden, welcher Pachtzins für ein solches Objekt nach\n\nseiner Meinung erzielt werden kann. Im vorliegenden Fall bedarf es einer sol-\n\nchen Prüfung aber nicht. Selbst wenn ein Sachverständiger eine die Marktpacht\n\num 100 % übersteigende Pacht feststellen würde, wäre damit noch nicht ohne\n\nweiteres Sittenwidrigkeit zu bejahen. Nach der Rechtsprechung des Senats\n\n(aaO) ist bei gewerblichen Pachtverträgen im Rahmen der Prüfung, ob aus ei-\n\nnem auffälligen Mißverhältnis auf die Nichtigkeit des Geschäfts geschlossen\n\nwerden kann, regelmäßig eine tatrichterliche Würdigung erforderlich. Kann - wie\n\nim vorliegenden Fall - die ortsübliche Pacht bereits durch mehrere Sachver-\n\nständige nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten ermittelt werden, so ist nicht\n\nersichtlich, wie der Kläger ein solches Mißverhältnis - falls es überhaupt vorlag -\n\nhätte erkennen können. Er hatte das Pachtobjekt seinerseits käuflich erworben\n\nund es erstmals verpachtet.\n\nDie Vereinbarung über die zusätzliche Zahlung von 130.000 DM führt\n\nunter den vorliegenden Umständen nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages.\n\nGerber\n\nSprick\n\nWeber-Monecke\n\nFuchs\n\nVézina","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2001/XII_ZR_216-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-04-09/xii-zr-216-01","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2001/XII_ZR_216-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2001/XII_ZR_216-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-04-09/xii-zr-216-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2001/XII_ZR_216-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:17:03.881360+00:00"}}