{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/XII_ZS/2000/XII_ZR_186-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"XII. Zivilsenat","decided":"2003-07-16","aktenzeichen":"XII ZR 186/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nXII ZR 186/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n16. Juli 2003\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2003 durch die Vor-\n\nsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Gerber, Sprick, Fuchs und die\n\nRichterin Dr. Vézina\n\nbeschlossen:\n\nDie Revision der Klägerin gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des\n\nSchleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 5. Mai 2000\n\nwird nicht angenommen.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97\n\nAbs. 1 ZPO).\n\nStreitwert: 186.398 \n\nGründe:\n\nDie Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat\n\nim Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO a.F. in der\n\nAuslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 -\n\nBVerfGE 54, 277).\n\nDie Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin habe nicht hinreichend\n\ndargelegt, daß die T. anstelle der E. auf Vermieterseite in\n\ndie Mietverträge mit den Betreibergesellschaften eingetreten sei und auf diese\n\nWeise die Mietzinsansprüche erworben habe, beruht im wesentlichen auf einer\n\ntatrichterlichen Würdigung und ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Die\n\nKlägerin hat \n\nfür eine entsprechende Abtretung die Zeugen Dr. O \n\n ,\n\n(cid:0)\n\nS. , R. und B. benannt, die in einem der Parallelverfahren ver-\n\nnommen worden sind. Die entsprechenden Vernehmungsprotokolle hat sie in\n\nerster Instanz vorgelegt und sich mit einer Verwertung ausdrücklich einverstan-\n\nden erklärt. In der Berufungsinstanz hat sie zwar diese Zeugen - wie die Revisi-\n\non zu Recht geltend macht - erneut benannt, hat aber nicht vorgetragen, daß\n\ndie Zeugen mehr bestätigen könnten, als sie in dem Parallelverfahren ausge-\n\nsagt haben. Sie hat im Gegenteil ausgeführt, Ausgangspunkt zur Beurteilung\n\nder Frage, ob Mietverhältnisse zwischen der T und der Beklagten bestanden\n\nhätten, müsse dasjenige sein, was diese Zeugen bereits in der vor dem Ober-\n\nlandesgericht Hamm durchgeführten Beweisaufnahme bestätigt hätten. Der\n\nInhalt der vorgelegten Vernehmungsprotokolle ist somit als der Parteivortrag\n\nder Klägerin zu diesem Problemkreis anzusehen. Die Revision rügt zu Unrecht,\n\ndaß das Berufungsgericht die Zeugen nicht selbst vernommen hat. Der in das\n\nWissen der Zeugen gestellte Sachverhalt reicht nicht aus, um anzunehmen,\n\ndaß Mietzinsansprüche der T. gegen die Beklagte bestehen.\n\nDem steht nicht entgegen, daß in einer Parallelsache, in der im wesentli-\n\nchen dieselbe Streitfrage zu klären war, ein anderes Oberlandesgericht in einer\n\nebenfalls revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise aufgrund einer an-\n\nderen tatrichterlichen Würdigung zu einem anderen Ergebnis gekommen ist\n\n(vgl. Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1999 - XII ZR 199/97 -).\n\nHahne\n\nGerber\n\nSprick\n\nFuchs\n\nVézina","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2000/XII_ZR_186-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-07-16/xii-zr-186-00","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2000/XII_ZR_186-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2000/XII_ZR_186-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-07-16/xii-zr-186-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/XII_ZS/2000/XII_ZR_186-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:31:53.811976+00:00"}}