{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/V_ZS/2009/V_ZR__57-09","ecli":null,"court":"BGH","senate":"V. Zivilsenat","decided":"2009-07-16","aktenzeichen":"V ZR 57/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nV ZR 57/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. Juli 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Juli 2009 durch den Vor-\n\nsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Dr. Klein und Dr. Schmidt-\n\nRäntsch, die Richterin Dr. Stresemann und den Richter Dr. Roth \n\nbeschlossen: \n\nDie Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin. \n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird für die Revisionsinstanz auf \n\n500 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\nI. \n\n1 \n\n2 \n\nDie klagende Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Mitglied die Be-\n\nklagte ist, betrieb wegen Wohngeldrückständen die Zwangsversteigerung der Ei-\n\ngentumswohnung der Beklagten in der Rangklasse 5. \n\nSie hat von der Beklagten die Zustimmung zur Überlassung des Einheits-\n\nwertbescheids für deren Wohnung durch das zuständige Finanzamt verlangt, um \n\ndie für eine Versteigerung in der Rangklasse 2 notwendigen Voraussetzungen des \n\n§ 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG nachweisen zu können. Die Klage ist in den Vorinstanzen \n\nohne Erfolg geblieben. \n\n3 \n\nMit der von dem Landgericht zugelassenen Revision hat die Klägerin ihr \n\nKlageziel zunächst weiterverfolgt. Nachdem die Beklagte die offene Forderung \n\nausgeglichen hat, hat die Klägerin den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt \n\nerklärt. Die Beklagte hat sich nicht geäußert. \n\nII. \n\n4 \n\n5 \n\nDa der Rechtsstreit als in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt er-\n\nklärt gilt (§ 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO), ist über die Kosten des Revisionsverfahrens \n\nunter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Er-\n\nmessen zu entscheiden. Das führt zu deren Auferlegung auf die Klägerin. \n\nDie Revision wäre ohne Erfolg geblieben, da das Berufungsgericht zu Recht \n\nangenommen hat, dass die Beklagte nicht verpflichtet war, der Überlassung des \n\nEinheitswertbescheids an die Klägerin zuzustimmen. Einen allgemeinen Grund-\n\nsatz, der den Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger die Zwangsvollstreckung in \n\nsein Eigentum zu erleichtern, gibt es nicht; er folgt auch nicht aus Treu und Glau-\n\nben. Zudem konnte die Klägerin die Anordnung der Zwangsversteigerung in der \n\nerstrebten Rangklasse 2 auch ohne Mitwirkung der Beklagten erreichen. Hierzu \n\nwird auf die Entscheidungen des Senats vom 17. April 2008, V ZB 13/08, NJW \n\n2008, 1956, vom 2. April 2009, V ZB 157/08, NJW 2009, 1888 und vom 7. Mai \n\n2009, V ZB 142/08, NJW 2009, 2066 verwiesen (siehe auch die Änderung von \n\n§ 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschut-\n\nzes vom 7. Juli 2009, BGBl I. S. 1707). \n\nKrüger \n\nKlein \n\nSchmidt-Räntsch \n\nStresemann \n\nRoth \n\nVorinstanzen: \n\nAG Heidelberg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 46 C 55/08 - \n\nLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2009 - 11 S 98/08 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2009/V_ZR__57-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-16/v-zr-57-09","cited_norms":[{"jurabk":"ZVG","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91a","ref_norm":"91a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2009/V_ZR__57-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2009/V_ZR__57-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-16/v-zr-57-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2009/V_ZR__57-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:45:33.779447+00:00"}}