{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/V_ZS/2008/V_ZB_117-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"V. Zivilsenat","decided":"2008-09-17","aktenzeichen":"V ZB 117/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nV ZB 117/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n17. September 2008 \n\nin der Grundbuchsache \n\nDer V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 17. September 2008 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, den Richter Dr. Klein, die Richterin \n\nDr. Stresemann und die Richter Dr. Czub und Dr. Roth \n\nbeschlossen: \n\nDas gegen die Mitglieder des Senats gerichtete Ablehnungs-\n\ngesuch des Beschwerdeführers wird als unzulässig verworfen. \n\nDie Beschwerde gegen die Beschlüsse des 20. Zivilsenats des \n\nOberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2008 wird \n\nauf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. \n\nDer Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.000 €. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas gegen die einzelnen Mitglieder des Senats gerichtete Ablehnungs-\n\ngesuch ist rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. \n\nEs erschöpft sich in dem beleidigenden Vorwurf, die abgelehnten Richter \n\nhätten in früheren Verfahren (V ZB 16/08, V ZB 84/08, V ZB 85/08) \"die willkür-\n\nliche und schikanöse Behandlung des Antragstellers, Beschwerde- und Rechts-\n\nbeschwerdeführers - wider Recht und Gesetz - zwischenzeitlich geduldet und \n\nspäter nachträglich \"legalisiert\". Seine Schriftsätze seien, obwohl präzise formu-\n\nliert und ausführlich begründet, nicht im Sinne seines \"legitimen Begehrens\" \n\nbehandelt worden. Darin sieht er eine \"Nichtbearbeitung\". \n\n3 \n\nDas liegt offensichtlich neben der Sache und lässt nur den Schluss zu, \n\ndass die vielfältigen Eingaben und Rechtsbehelfe von dem Beschwerdeführer \n\nallein zu dem Zweck verfolgt werden, den Abschluss des Verfahrens - wie das \n\nOberlandesgericht angenommen hat - zu verhindern. Das ist auch schon deut-\n\nlich geworden in den Verfahren V ZB 84/08 und V ZB 85/08, denen Ableh-\n\nnungsgesuche mit fern liegendem Vorbringen gegen die beteiligten Richter des \n\nOberlandesgerichts zugrunde lagen, und tritt im vorliegenden Verfahren erneut \n\nzutage, in dem es u.a. um die bloße Wiederholung seiner erfolglos gebliebenen \n\nAblehnungsgesuche gegen die Richter des Oberlandesgerichts geht. \n\n4 \n\nDie Beschwerde selbst ist ebenfalls unzulässig. Sofern sie sich gegen \n\ndie Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Kostenerinnerung richten \n\nsollte, findet eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statt (§ 14 Abs. 4 \n\nSatz 3 KostO). Soweit sie sich gegen die Entscheidung über das Ablehnungs-\n\ngesuch richtet, ist ein Rechtsmittel ebenfalls nicht gegeben. Wie dem Be-\n\nschwerdeführer schon in den Verfahren V ZB 84/08 und V ZB 85/08 mitgeteilt \n\nworden ist, sieht das - vorliegend einschlägige - Gesetz über die Angele- \n\ngenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Rechtsmittel zum Bundesgerichts-\n\nhof nur im Vorlegungsverfahren nach § 28 Abs. 2 FGG vor. Daran fehlt es. \n\nKrüger \n\nKlein \n\nStresemann \n\nCzub \n\nRoth \n\nVorinstanz: \n\nOLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.07.2008 - 20 W 399/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2008/V_ZB_117-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-17/v-zb-117-08","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2008/V_ZB_117-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2008/V_ZB_117-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-17/v-zb-117-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2008/V_ZB_117-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:49:00.785693+00:00"}}