{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_294-03A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"V. Zivilsenat","decided":"2005-05-25","aktenzeichen":"V ZR 294/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nV ZR 294/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n25. Mai 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 25. Mai 2005 durch den \n\nVizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter \n\nProf. Dr. Krüger, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge der Klägerin wird auf ihre Kosten zurückge-\n\nwiesen. \n\nGründe: \n\nDas Senatsurteil vom 4. Februar 2005 verletzt die Klägerin nicht in ihrem \n\nRecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG). \n\nSoweit die Klägerin verschiedene Gesichtspunkte aus ihrer Revisions-\n\nbegründung wiederholt, handelt es sich um Gesichtspunkte, die der Senat \n\ngesehen hat, die ihn aber nicht zu der Auffassung haben gelangen lassen, daß \n\ndie dem Tatrichter vorbehaltene Würdigung der gesamten Umstände \n\nRechtsfehler aufweist (vgl. S. 6 und 7 des Senatsurteils). \n\nSoweit die Klägerin geltend macht, der Senat habe ohne entsprechen-\n\nden Parteivortrag unterstellt, daß P. B. 3,5 Mio. DM an die finanzierende \n\nBank habe bezahlen sollen, geht die Rüge fehl. Der Senat hat nichts unter-\n\nstellt, sondern darauf verwiesen, daß die Klägerin nicht vorgetragen hat, wie \n\nman sich die Bedienung eines Darlehens von - wie P. B. angegeben hat - \n\n3,5 Mio. DM bei Fehlen jeglicher Einkünfte vorstellen soll. Wenn sie nun meint, \n\nsie hätte auf einen entsprechenden Hinweis hin vorgetragen, daß die Schuld \n\naus dem Erlös der Veräußerung eines anderen Objekts habe zurückgeführt \n\nwerden sollen, verkennt sie, daß sie mit neuem Sachvortrag in der Revisions-\n\ninstanz nicht gehört werden kann. \n\nWenzel \n\nKrüger \n\nLemke \n\nSchmidt-Räntsch \n\nCzub","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_294-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-25/v-zr-294-03","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_294-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_294-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-25/v-zr-294-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_294-03A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:39:43.087683+00:00"}}