{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_288-03C","ecli":null,"court":"BGH","senate":"V. Zivilsenat","decided":"2008-09-25","aktenzeichen":"V ZR 288/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nV ZR 288/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n25. September 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 25. September 2008 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, \n\nDr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth \n\nbeschlossen: \n\nDie Gegenvorstellung der Beklagten gegen den Senatsbeschluss \n\nvom 10. Juli 2008 wird zurückgewiesen. \n\nDurch den Abschluss des Kaufvertrags vom 1. Juni 1994 hat sich \n\ndie Klägerin verpflichtet, an die Beklagte 2.800.000 DM für die \n\nverkauften Grundstücke und deren Beplanung zu bezahlen. Der \n\nbehauptete Verfall des Werts der Grundstücke ändert hieran \n\nnichts. Der geltend gemachte Anspruch auf Zustimmung zur \n\nWandlung des Kaufvertrags hat zum Ziel, die Zahlungsverpflich-\n\ntung entfallen zu lassen; der Streitwert der Klage wird daher von \n\nder Zahlungsverpflichtung bestimmt. \n\nDas Landgericht hat die Klage abgewiesen, das Oberlandesge-\n\nricht hat ihr stattgegeben. Hiergegen wendet sich die Revision der \n\nBeklagten. Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird durch den \n\nbei Instanzeinleitung gestellten Antrag der Beklagten bestimmt, \n\n§ 40 GKG. Das ist der im Schriftsatz vom 10. Oktober 2003 ge-\n\nstellte Antrag, das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben und \n\nnach den vor diesem Gericht für die Beklagte zuletzt gestellten \n\nAnträgen zu erkennen. \n\nDass der Senat die Aufnahme des Rechtsstreits durch die Beklag-\n\nte durch Beschluss vom 12. Februar 2004 zurückgewiesen hat, \n\nändert hieran ebenso wenig etwas wie die auf die Bezahlung des \n\nKaufpreises gerichtete Widerklage, die spätere Eröffnung des In-\n\nsolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin, die Behaup-\n\ntung der Abtretung des mit der Klage verfolgten Anspruchs, die \n\naus § 717 ZPO geltend gemachten Folgeansprüche und die Be-\n\nhauptung der Erfüllung dieser Ansprüche. \n\nKrüger \n\nKlein \n\nLemke \n\nSchmidt-Räntsch \n\nRoth \n\nVorinstanzen: \n\nLG Tübingen, Entscheidung vom 13.05.1996 - 1 KfH O 46/95 - \n\nOLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2000 - 12 U 124/96 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_288-03C.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-25/v-zr-288-03","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 717","ref_norm":"717","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_288-03C.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_288-03C.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-25/v-zr-288-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2003/V_ZR_288-03C.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:48:45.051146+00:00"}}