{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2007/VI_ZR_101-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2008-03-04","aktenzeichen":"VI ZR 101/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 101/07\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n4. März 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. März 2008 durch die \n\nVizepräsidentin Dr. Müller, die Richter Dr. Greiner, Wellner, Pauge und Stöhr \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe \n\nwird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hin-\n\nreichende Aussicht auf Erfolg bietet. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDer Auffassung des Berufungsgerichts, die Entscheidung des III. Zivilse-\n\nnats des BGH vom 9. Dezember 1974 - III ZR 131/72 - BGHZ 63, 265, nach der \n\nein von der Berufsgenossenschaft bestellter Durchgangsarzt bei der ärztlichen \n\nErstversorgung eines Unfallverletzten nicht (nur) in Ausübung eines öffentlichen \n\nAmtes handelt, sei durch das Senatsurteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 153/93 - \n\nBGHZ 126, 297) überholt, kann allerdings nicht gefolgt werden. Soweit der Se-\n\nnat dort von einer Zäsur durch die Entscheidung über das \"ob\" und \"wie\" der zu \n\ngewährenden Heilbehandlung spricht, durch die die ärztliche Behandlung dem \n\nPrivatrecht unterfalle, versteht sich dies lediglich als inhaltliches Abgrenzungs-\n\nkriterium nicht aber als zeitliches, welches ein Nebeneinander der Pflichtenkrei-\n\nse bei einer Erstbehandlung ausschließt. \n\n2 \n\nEiner Zulassung der Revision wegen Divergenz bedarf es jedoch gleich-\n\nwohl nicht, weil nicht dargetan ist, dass das Berufungsurteil auf diesem Rechts-\n\nfehler beruht. Nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen des Beru-\n\nfungsgerichts kommt ein behandlungsfehlerhaftes Vorgehen seitens der Be-\n\nklagten nämlich nicht bei der Erstversorgung am 10. Februar 2000, sondern \n\nerst ab dem 17. Februar 2000 in Betracht, weil es erst bei der ersten Nachun-\n\ntersuchung am 17. Februar 2000 bei fortbestehendem Schmerzbild der Durch-\n\nführung einer Belastungsröntgenaufnahme bedurft hätte. Lag aber nach den \n\nFeststellungen des Berufungsgerichts ein Diagnose- bzw. Behandlungsfehler \n\nam 10. Februar 2000 nicht vor oder ist ein solcher zumindest nicht bewiesen, so \n\nkommt es nicht darauf an, ob die Beklagten an diesem Tag eine - privatärzt-\n\nliche - Erstversorgung übernommen haben und hieraus auch persönlich haften \n\nkönnten. Für den Zeitraum ab dem 17. Februar 2000, in dem nach den Ausfüh-\n\nrungen des Berufungsgerichts ein Befunderhebungsfehler wegen Nichtdurch-\n\nführung einer Belastungsröntgenaufnahme vorliegen könnte, sind die Beklagten \n\nnach den Feststellungen des Berufungsgerichts ausschließlich durchgangsärzt-\n\nlich und damit in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig geworden, so dass \n\neine eigene Haftung der Beklagten für einen Behandlungsfehler in diesem Zeit-\n\nraum nicht in Betracht kommt. \n\nMüller \n\nGreiner \n\nWellner \n\nPauge \n\nStöhr \n\nVorinstanzen: \n\nLG Flensburg, Entscheidung vom 20.01.2006 - 4 O 230/01 - \nOLG Schleswig, Entscheidung vom 02.03.2007 - 4 U 22/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2007/VI_ZR_101-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-04/vi-zr-101-07","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2007/VI_ZR_101-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2007/VI_ZR_101-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-04/vi-zr-101-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2007/VI_ZR_101-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:24:29.556881+00:00"}}