{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR__42-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2007-03-16","aktenzeichen":"VI ZR 42/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 42/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. März 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. März 2007 durch die Vi-\n\nzepräsidentin Dr. Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen und \n\ndie Richter Stöhr und Zoll \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge vom 19. Februar 2007 gegen den Senatsbe-\n\nschluss vom 13. Februar 2007 wird auf Kosten des Beklagten zu 1 \n\nzurückgewiesen. \n\n1 \n\n2 \n\nGründe: \n\nDie zulässige Gehörsrüge (§§ 555 Abs. 1 Satz 1, 321a Abs. 4 ZPO) ist \n\nnicht begründet. \n\nNach Art. 103 Abs. 1 GG sind die Gerichte verpflichtet, das Vorbringen \n\nder Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Die Gerichte \n\nbrauchen jedoch nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der \n\nEntscheidung ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Be-\n\nschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04 - NJW 2005, 1432 f.). Art. 103 \n\nAbs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag \n\neines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise \n\noder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 21, 191, 194; 70, 288, 294; \n\nst.Rspr.). Nach § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann das Revisionsgericht von einer \n\nBegründung des Beschlusses, mit dem es über die Nichtzulassungsbeschwer-\n\nde entscheidet, absehen, wenn diese nicht geeignet wäre, zur Klärung der Vor-\n\naussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Von die-\n\nser Möglichkeit hat der Senat im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht. Bei der \n\nEntscheidung über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde hat er \n\ndas mit der Anhörungsrüge des Klägers als übergangen beanstandete Vorbrin-\n\ngen in vollem Umfang - insbesondere auch hinsichtlich der behaupteten Verlet-\n\nzung von Verfahrensgrundrechten - geprüft, ihm aber keine Gründe für eine \n\nZulassung der Revision entnehmen können. \n\n3 \n\nEntgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde musste das \n\nBerufungsgericht - unabhängig davon, ob es sich um ein neues Vorbringen ge-\n\nhandelt hat - kein neonatologisches Sachverständigengutachten einholen. Es \n\nist nicht ersichtlich, warum ein solches Gutachten besser als die von \n\nProf. Dr. L. und Prof. Dr. S. erstellten gynäkologischen Gut-\n\nachten geeignet gewesen sein sollte, die hier maßgebliche Frage der Kausalität \n\ndes Handelns eines Gynäkologen auf dem Gebiet der Geburtshilfe zu beurtei-\n\nlen. Zudem war das Vorbringen des Beklagten nicht geeignet, die Begründung \n\ndes Berufungsgerichts hinsichtlich aller drei festgestellten groben Behandlungs-\n\nfehler in Frage zu stellen, die jeweils für sich zu einer Beweislastumkehr hin-\n\nsichtlich der Kausalität geführt haben. \n\nMüller Wellner Diederichsen \n\n Stöhr Zoll \n\nVorinstanzen: \n\nLG Hof, Entscheidung vom 15.01.2002 - 12 O 174/99 - \n\nOLG Bamberg, Entscheidung vom 16.01.2006 - 4 U 34/02 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR__42-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-16/vi-zr-42-06","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 555","ref_norm":"555","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 321a","ref_norm":"321a","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR__42-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR__42-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-16/vi-zr-42-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR__42-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:27:50.211786+00:00"}}