{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR_166-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2007-01-16","aktenzeichen":"VI ZR 166/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 166/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. Januar 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Januar 2007 durch die \n\nVizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen \n\nund die Richter Pauge und Zoll \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird das Urteil \n\ndes 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18. Juli \n\n2006 aufgehoben. \n\nDie Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch \n\nüber die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, \n\nan das Berufungsgericht zurückverwiesen. \n\nGegenstandswert: 30.462,24 € \n\nGründe: \n\nI. \n\n1 \n\n1. Die Nichtzulassungsbeschwerde hat Erfolg und führt gemäß § 544 \n\nAbs. 7 ZPO zur Aufhebung des angegriffenen Urteils und zur Zurückverweisung \n\ndes Rechtsstreits an das Berufungsgericht. Die angefochtene Entscheidung \n\nverletzt den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 \n\nGG. \n\nII. \n\n2 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde rügt zu Recht, dass das Berufungsge-\n\nricht verfahrensfehlerhaft davon abgesehen hat, ein Sachverständigengutach-\n\nten zum Beweis dafür einzuholen, dass es unmöglich sei, 3 cm lange Blech-\n\nschrauben aus der Dachluke in der Scheune des Beklagten auf das Silo des \n\nKlägers zu werfen, obwohl der Beklagte den entsprechenden Antrag im Schrift-\n\nsatz vom 2. Mai 2006 in der Berufung und in der ersten Instanz vom 11. Juli \n\n2005 gestellt hat. Das Berufungsgericht durfte nicht aufgrund eigener Sachkun-\n\nde und Lebenserfahrung zu Lasten des Beklagten die gegenteilige Feststellung \n\ntreffen. \n\n3 \n\nZwar erfordert die Würdigung eines einfachen Sachverhalts regelmäßig \n\nkeine spezielle Sachkunde und wird durch die Kenntnis allgemeiner Erfah-\n\nrungssätze ermöglicht, die jeder im Laufe seines Lebens sammelt. Doch muss \n\ndie eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständi-\n\ngengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekannt und im Urteil im Ein-\n\nzelnen dargelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 21. März 2000 - VI ZR \n\n158/99 - VersR 2000, 984, 985 und vom 13. Oktober 1970 - VI ZR 34/69 - \n\nVersR 1971, 129, 130). Schon daran fehlt es im Streitfall. Das Berufungsgericht \n\nlegt die zur Beurteilung des streitigen Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse \n\nnicht im Einzelnen dar, sondern verweist ohne weitere Begründung lediglich auf \n\ndie eigene Sachkunde und Lebenserfahrung. Die Würdigung des vom Kläger \n\nbehaupteten Sachverhalts wird aber nicht schon durch die Kenntnis allgemeiner \n\nErfahrungssätze ermöglicht, die sich die Richter im Laufe ihres Lebens ange-\n\neignet haben mögen. Sie setzt eine physikalische Berechnung unter sachkun-\n\ndiger Berücksichtigung der Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls (Gewicht \n\nder Schrauben, Entfernung der Giebelluke vom Silo und Wurfmöglichkeiten aus \n\nder Luke) voraus. Darauf weist der Beklagte zu Recht hin. Eine solche Berech-\n\nnung übersteigt das beim Berufungsgericht gemeinhin zu vermutende Laien-\n\nwissen. \n\n4 \n\nDa nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei \n\nder gebotenen Berücksichtigung des Beklagtenvorbringens zu einer anderen \n\nBeurteilung des Falles gekommen wäre, ist das Urteil aufzuheben und die Sa-\n\nche an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. \n\nMüller Greiner Diederichsen \n\n Pauge Zoll \n\nVorinstanzen: \n\nLG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14.12.2005 - 6 O 4689/05 - \n\nOLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2006 - 9 U 165/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR_166-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-16/vi-zr-166-06","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR_166-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR_166-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-16/vi-zr-166-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2006/VI_ZR_166-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:18:21.680935+00:00"}}