{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR__98-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2004-10-19","aktenzeichen":"VI ZR 98/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 98/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n19. Oktober 2004 \n\nin dem Rechtsstreit \n\n \n \n \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Oktober 2004 durch die \n\nVorsitzende Richterin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen \n\nund die Richter Pauge und Zoll beschlossen: \n\nDie Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 2. März 2004 wird \n\nzurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, daß die Rechtssache grundsätzliche \n\nBedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer \n\neinheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert \n\n(§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das Berufungsgericht war zu einer Vernehmung der die \n\nKlägerin behandelnden Personen als (sachverständige) Zeugen aus Rechtsgründen \n\nnicht verpflichtet. Es hat ohne Rechtsfehler darauf hingewiesen, daß in das Wissen \n\nder Zeugen keine anderen Tatsachen gestellt waren als die Sachverständigen \n\nberücksichtigt haben. Die von der Nichtzulassungsbeschwerde aufgezeigten \n\nBeweisangebote betrafen sämtlich Fragen an einen Sachverständigen, nicht an \n\nZeugen. Entgegen der Ansicht der Nichtzulassungsbeschwerde bezweifelt das \n\nBerufungsgericht auch nicht die Beschwerden der Klägerin, sondern deren \n\nUrsachenzusammenhang mit dem Unfall. Das Berufungsurteil verstößt nicht dadurch \n\ngegen Artt. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG, daß dem Berufungsgericht das (bloße) zeitliche \n\nZusammentreffen zwischen den Beschwerden der Klägerin und dem Auffahrunfall \n\nzur Überzeugungsbildung hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs nicht genügte. \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO \n\nabgesehen. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). \n\nStreitwert: 26.714,48 € \n\nMüller \n\nGreiner \n\nDiederichsen \n\n Pauge Zoll","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR__98-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-19/vi-zr-98-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR__98-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR__98-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-19/vi-zr-98-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR__98-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:03:03.381111+00:00"}}