{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_206-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2005-05-03","aktenzeichen":"VI ZR 206/04","doktyp":"Beschluß","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 206/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n3. Mai 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Mai 2005 durch die Vorsit-\n\nzende Richterin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen \n\nund die Richter Pauge und Zoll \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil \n\ndes 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zwei-\n\nbrücken vom 11. Juni 2004 insoweit aufgehoben, als das Beru-\n\nfungsgericht nicht berücksichtigt hat, daß die Klägerin auch we-\n\ngen der ohne wirksame Einwilligung durchgeführten und damit \n\nrechtswidrigen Hysterektomie ein Schmerzensgeld, dessen Höhe \n\nin das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mit 4 % Zinsen seit \n\nRechtshängigkeit verlangt. \n\nIn diesem Umfang und im Kostenpunkt wird die Sache zur neuen \n\nVerhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück-\n\nverwiesen. \n\nDie Klägerin macht insoweit zu Recht eine Verletzung ihres An-\n\nspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG geltend. \n\nDie Klägerin hat in der Klageschrift bereits den Antrag auf \n\nSchmerzensgeld für die Vornahme der Hysterektomie als solcher \n\ngestellt. Mit der Berufung hat sie ihre erstinstanzlichen Anträge in \n\nvollem Umfang weiterverfolgt. Das Berufungsgericht hätte des-\n\nhalb diesen Schmerzensgeldanspruch in seine Überlegungen \n\neinbeziehen müssen, obwohl es den Ursachenzusammenhang \n\nzwischen der Operation und dem Schlaganfall der Klägerin nicht \n\nfeststellen konnte. Aus dem Gesamtzusammenhang der Urteils-\n\ngründe geht dazu nichts hervor. Diese behandeln ausschließlich \n\nden Ursachenzusammenhang zwischen den gesundheitlichen \n\nBeeinträchtigungen und Schäden, die Folge des von der Klägerin \n\nam Morgen des 5. Mai 1995 erlittenen Infarkts sind, und der Hy-\n\nsterektomie. Es muß deshalb davon ausgegangen werden, daß \n\ndas Berufungsgericht den betreffenden Antrag der Klägerin bei \n\nder Entscheidung nicht berücksichtigt hat. Damit hat es das Ver-\n\nfahrensgrundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs in ei-\n\nnem entscheidenden Punkt des Klagevorbringens verletzt. \n\nDer Zulassung der Revision und der Durchführung des Revisi-\n\nonsverfahrens bedarf es zur Behebung des Verfahrensfehlers \n\nnicht; vielmehr kann das Revisionsgericht in Fällen der Verlet-\n\nzung des rechtlichen Gehörs nach der am 1. Januar 2005 in \n\nKraft getretenen Vorschrift des § 544 Abs. 7 ZPO, die durch \n\nArt. 1 des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des \n\nAnspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom \n\n9. Dezember 2004 (BGBl. I Seite 3220) eingefügt worden ist, in \n\ndem der Nichtzulassungsbeschwerde stattgebenden Beschluß \n\nunter Aufhebung des angefochtenen Urteils den Rechtsstreit an \n\ndas Berufungsgericht zurückverweisen (vgl. BGH, Beschluß vom \n\n5. April 2005 - VIII ZR 160/04 - vorgesehen zur Veröffentlichung). \n\nVon dieser Möglichkeit macht der Senat hier Gebrauch. \n\nDer Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.001 € \n\nfestgesetzt. \n\nMüller Greiner Diederichsen \n\n Pauge Zoll","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_206-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-03/vi-zr-206-04","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_206-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_206-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-03/vi-zr-206-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_206-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:41:31.810009+00:00"}}