{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_146-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VI. Zivilsenat","decided":"2004-10-19","aktenzeichen":"VI ZR 146/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVI ZR 146/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n19. Oktober 2004 \n\nin dem Rechtsstreit \n\n \n \n \n\nDer VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Oktober 2004 durch die \nVorsitzende Richterin Dr. Müller, den Richter Dr. Greiner, die Richterin Diederichsen \nund die Richter Pauge und Zoll \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. April 2004 wird \n\nzurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, daß die Rechtssache grundsätzliche \n\nBedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer \n\neinheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert \n\n(§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das Berufungsgericht hat nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG \n\nverstoßen. Die von der Nichtzulassungsbeschwerde beanstandeten Widersprüche in \n\nden Ausführungen des Sachverständigen bestehen nicht. Vortrag zu Anhaltspunkten \n\ndafür, daß der Tumor erst kurz vor Weihnachten 1996 entstanden wäre, zeigt die \n\nNichtzulassungsbeschwerde nicht auf. Dann aber konnte der Sachverständige ein \n\nerheblich langsameres Wachstum des Tumors in seine Überlegungen einbeziehen \n\nund mußte nicht von einem schnellen oder stufenweisen Wachstum des Tumors \n\nausgehen. Soweit sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ansicht des \n\nBerufungsgerichts wendet, ein Ursachenzusammenhang zwischen dem groben \n\nBehandlungsfehler der Beklagten zu 2 und der Entfernung des Augapfels sei äußerst \n\nunwahrscheinlich, beanstandet sie die Beweiswürdigung, ohne Rechtsfehler \n\naufzuzeigen, die eine Zulassung der Revision erforderten. Das ist ihr verwehrt. Das \n\nBerufungsgericht hat schließlich auch nicht gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen, \n\nsoweit es die Berufung gegen die Abweisung der Klage gegen den Beklagten zu 1 \n\nzurückgewiesen hat. \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO \n\nabgesehen. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). \n\nStreitwert: 164.087,89 € \n\nMüller \n\nGreiner \n\nDiederichsen \n\nPauge \n\nZoll","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_146-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-19/vi-zr-146-04","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_146-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_146-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-19/vi-zr-146-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2004/VI_ZR_146-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:02:50.665709+00:00"}}