{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VII_ZS/2004/VII_ZR_220-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VII. Zivilsenat","decided":"2006-04-27","aktenzeichen":"VII ZR 220/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVII ZR 220/04\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n27. April 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2006 durch den \n\nVorsitzenden Richter Dr. Dressler, die Richter Hausmann, Dr. Kuffer, Bauner \n\nund die Richterin Safari Chabestari \n\nbeschlossen: \n\nDer Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der \n\nRevision wird teilweise stattgegeben. \n\nDas Urteil des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom \n\n9. August 2004 in der Fassung vom 18. Oktober 2004 wird ge-\n\nmäß § 544 Abs. 7 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgeho-\n\nben, als das Berufungsgericht hinsichtlich des Anspruchs auf \n\nZahlung von Schadensersatz für Schäden an den Bädern und \n\nauf Feststellung der weiteren diesbezüglichen Schadensersatz-\n\npflicht des Klägers zum Nachteil des Beklagten erkannt hat. \n\nIn diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und \n\nEntscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens über die \n\nNichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurück-\n\nverwiesen. \n\nIm übrigen wird die Beschwerde des Beklagten zurückgewie-\n\nsen. \n\nGegenstandswert: 949.164,34 € \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDas Berufungsurteil war im tenorierten Umfang aufzuheben, weil es in-\n\nsoweit auf einer Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör \n\nberuht. \n\nDie Annahme des Berufungsgerichts, der Beklagte habe dem Kläger \n\nPflichtverletzungen hinsichtlich der Fußböden in den Bädern nur hinsichtlich der \n\nletzten 18 Bäder vorgeworfen, findet im Vortrag des Beklagten keine Grundla-\n\nge, lässt dessen Sinngehalt vielmehr in einem entscheidungserheblichem Teil \n\nunberücksichtigt. Der Vortrag des Beklagten kann nur dahin verstanden wer-\n\nden, dass der Kläger, wenn ihm die Mängel jedenfalls nach Herstellung von fünf \n\noder sechs Bädern hätten auffallen müssen, verpflichtet gewesen wäre, für eine \n\nordnungsgemäße Ausführung der Bäder insgesamt, also für eine Beseitigung \n\nder Mängel an den bereits hergestellten Bädern zu sorgen. Diesen Inhalt des \n\nVortrags des Beklagten hat das Berufungsgericht unter Verstoß gegen Art. 103 \n\nAbs. 1 GG nicht in seine Erwägungen einbezogen. \n\n3 \n\nBedenken gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, den Beklagten \n\ntreffe ein die Verantwortung des Klägers ausschließendes Mitverschulden, so-\n\nweit er die Unternehmer F. und K. wegen Überzahlungen nicht in An-\n\nspruch genommen habe, veranlassen die Zulassung nicht, weil ein Zulas-\n\nsungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO insoweit nicht vorliegt. \n\n4 \n\nIm Übrigen wird von einer Begründung abgesehen, weil sie nicht geeig-\n\nnet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Re-\n\nvision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). \n\nDressler \n\nHausmann \n\nKuffer \n\nBauner \n\nSafari Chabestari \n\nVorinstanzen: \nLG Berlin, Entscheidung vom 27.01.1999 - 28 O 77/98 - \nKG Berlin, Entscheidung vom 09.08.2004 - 24 U 2785/99 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2004/VII_ZR_220-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-04-27/vii-zr-220-04","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2004/VII_ZR_220-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2004/VII_ZR_220-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-04-27/vii-zr-220-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2004/VII_ZR_220-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:30:40.814453+00:00"}}