{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__78-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"VIII. Zivilsenat","decided":"2005-04-05","aktenzeichen":"VIII ZR 78/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nVIII ZR 78/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. April 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. April 2005 durch die Vor-\n\nsitzende Richterin Dr. Deppert und die Richter Dr. Beyer, Ball, Dr. Wolst sowie \n\ndie Richterin Hermanns \n\neinstimmig beschlossen: \n\nDie Revision der Beklagten gegen das Urteil der Zivilkammer 67 \n\ndes Landgerichts Berlin vom 29. Januar 2004 wird zurückgewie-\n\nsen. \n\nDie Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. \n\nDer Streitwert wird auf 57,48 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\nDie Revision ist gemäß § 552 a ZPO durch Beschluß zurückzuweisen, \n\nweil entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die Voraussetzungen für \n\ndie Zulassung der Revision nicht vorliegen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und das \n\nRechtsmittel darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg bietet. \n\nEin Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht ge-\n\ngeben. Die vom Berufungsgericht als grundsätzlich bezeichnete Frage, welche \n\nKriterien bei der Beurteilung der Frage zugrunde zu legen sind, wann die Ko-\n\nsten für einen Concierge-Dienst als sonstige Betriebskosten im Sinne der Anla-\n\nge 3 zu § 27 Abs. 1 Nr. 17 II. BV umlagefähig sind, ist Gegenstand einer tatrich-\n\nterlichen Würdigung und daher nur aufgrund der jeweiligen Umstände des Ein-\n\nzelfalles zu beantworten (vgl. jetzt die Begründung der Bundesregierung zu § 2 \n\nNr. 14 (Hauswart) der Betriebskostenverordnung, BR-Drucks 568/03). Daß Ko-\n\nsten eines Concierge-/Pförtnerdienstes ohne Rücksicht auf eine konkrete prak-\n\ntische Notwendigkeit stets erstattungsfähig sind (vgl. zu den Kosten eines \n\n\"normalen\" Hauswarts Senat, Urteil vom 7. April 2004 - VIII ZR 167/03, NJW-\n\nRR 2004, 875 unter II 2), wird für die Pförtnerkosten, die in der II. BV und der \n\nBetriebskostenverordnung - im Gegensatz zum Hauswart - nicht ausdrücklich \n\ngenannt sind, nicht vertreten. Die Notwendigkeit eines Pförtnerdienstes hat das \n\nBerufungsgericht aber rechtsfehlerfrei verneint, so daß die Revision auch keine \n\nAussicht auf Erfolg hat (§ 552 a Satz 1 ZPO). \n\nDie Auffassung des Tatrichters, im vorliegenden Einzelfall sei nicht er-\n\nsichtlich, daß die Einführung eines Concierge-Dienstes \"aufgrund der konkreten \n\nVerhältnisse vor Ort geboten war\", ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstan-\n\nden. Das Berufungsgericht hat die wesentlichen von der Beklagten vorgetrage-\n\nnen Gründe für die Einführung des Concierge-Dienstes in seine Würdigung ein-\n\nbezogen, so daß der von der Revision gerügte Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 \n\nGG, § 286 ZPO nicht vorliegt. Das Berufungsgericht hat die von der Beklagten \n\nangeführte Größe des Wohnhauses mit 239 Einheiten berücksichtigt und die \n\nAufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie ein Bedürfnis der Mieter \n\nnach gesteigerter Sicherheit als mögliche Umstände genannt, die für eine Um-\n\nlagefähigkeit der Kosten des Concierge-Dienstes sprechen könnten, die nach \n\nseinem Dafürhalten hier aber nicht gegeben sind. Daß das Berufungsgericht \n\nden Vortrag der Beklagten zu einer (konkreten) und bei Einführung des Con-\n\ncierge-Dienstes bestehenden Gefährdungslage als nicht hinreichend substanti-\n\niert angesehen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Beklagte hatte lediglich all-\n\ngemein und abstrakt zum Sicherheitsbedürfnis insbesondere der älteren Mieter \n\nund zu der allgemeinen Sicherheitslage in B. vorgetragen, was der Kläger \n\nim übrigen im einzelnen bestritten hatte. \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO. \n\nDr. Deppert \n\nDr. Beyer \n\nBall \n\nDr. Wolst \n\nHermanns","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__78-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-05/viii-zr-78-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 552a","ref_norm":"552a","n":2},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__78-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__78-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-05/viii-zr-78-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VIII_ZS/2004/VIII_ZR__78-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:33:28.509497+00:00"}}