{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/I_ZS/2005/I_ZR_116-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"I. Zivilsenat","decided":"2006-01-26","aktenzeichen":"I ZR 116/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nI ZR 116/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n26. Januar 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2006 durch die \n\nRichter Dr. v. Ungern-Sternberg, Pokrant, Dr. Büscher, Dr. Schaffert und \n\nDr. Bergmann \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird die Revi-\n\nsion gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts \n\nDüsseldorf vom 17. Juni 2005 insoweit zugelassen, als die Be-\n\nklagte geltend gemacht hat, die Klägerin treffe ein schadensur-\n\nsächliches Mitverschulden, weil sie den 2.500 € übersteigenden \n\nWert dieser Sendungen nicht angegeben hat. \n\nAuf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 7. Zivilsenats \n\ndes Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 2005 im Umfang \n\nder Revisionszulassung gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben \n\nund die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch \n\nüber die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurück-\n\nverwiesen. \n\nDie Beklagte macht zu Recht eine entscheidungserhebliche Ver-\n\nletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend. Das Beru-\n\nfungsgericht hat den Vortrag der Beklagten, sie hätte die Sendun-\n\ngen als Wertpakete besonders behandelt, wenn die Versenderin \n\nden jeweils über 2.500 € liegenden Wert der Sendungen deklariert \n\nhätte, zutreffend als entscheidungserheblich angesehen (vgl. \n\nBGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = \n\nVersR 2003, 1596; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, \n\n399, 401). Nicht zugestimmt werden kann jedoch der Auffassung \n\ndes Berufungsgerichts, die Beklagte habe für diesen Vortrag kei-\n\nnen zulässigen Beweis angeboten, weil sie in der Klageerwide-\n\nrung lediglich das Zeugnis \"eines Sicherheitsbeauftragten\" ange-\n\nboten, dessen Namen und ladungsfähige Anschrift aber trotz An-\n\nkündigung weder in der ersten Instanz noch in der zweiten Instanz \n\nnachgereicht habe. Es ist offensichtlich, dass dieses Beweisange-\n\nbot ohne weiteres hätte ergänzt werden können, da als Zeuge ein \n\nMitarbeiter der Beklagten in einer näher bezeichneten Funktion \n\nbenannt werden sollte. Das Landgericht hat dieses Beweisange-\n\nbot nicht als unzulässig behandelt, sondern den entsprechenden \n\nVortrag der Beklagten als richtig unterstellt. Das Berufungsgericht \n\nhätte der Beklagten daher zunächst nach § 356 ZPO eine Frist zur \n\nVervollständigung ihres Beweisantritts setzen müssen (vgl. BGH, \n\nUrt. v. 5.5.1998 - VI ZR 24/97, NJW 1998, 2368, 2369). Die Be-\n\nstimmung des § 356 ZPO ist eine Präklusionsvorschrift (vgl. \n\nBVerfGE 69, 248, 253). Ihre Nichtbeachtung verletzte den An-\n\nspruch der Beklagten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (vgl. \n\nBVerfG NJW-RR 1994, 700; NJW 2000, 945, 946; NJW-RR 2004, \n\n1150, 1151). \n\nv. Ungern-Sternberg \n\nPokrant \n\nBüscher \n\nSchaffert \n\nBergmann \n\nVorinstanzen: \n\nLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2004 - 31 O 2/04 - \nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2005 - I-7 U 5/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2005/I_ZR_116-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-01-26/i-zr-116-05","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 356","ref_norm":"356","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2005/I_ZR_116-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2005/I_ZR_116-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-01-26/i-zr-116-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/I_ZS/2005/I_ZR_116-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:14:14.696151+00:00"}}