{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2008/IX_ZR_137-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2009-05-19","aktenzeichen":"IX ZR 137/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 137/08\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n19. Mai 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Ganter, den Richter Vill, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer \n\nund Dr. Pape \n\nam 19. Mai 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom \n\n24. Juni 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. \n\nDer Wert des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf \n\n93.884,12 € festgesetzt. \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDie Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die \n\nFortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung \n\nerfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\nDer Kläger hat den beklagten Rechtsanwälten in den Tatsacheninstan-\n\nzen vorgeworfen, ihn nicht auf die Wiederherstellungsklausel des § 15 Nr. 4 \n\nVGB 88 hingewiesen und dadurch den Verlust seines Anspruchs auf Entschä-\n\ndigung in Höhe des Neuwerts verursacht zu haben. Die Nichtzulassungsbe-\n\nschwerde kann er angesichts dessen nicht damit begründen, die Frist des § 15 \n\nNr. 4 VGB 88 habe wegen der Leistungsverweigerung des Versicherers gar \n\nnicht zu laufen begonnen, denn die in den Tatsacheninstanzen behauptete \n\nPflichtverletzung hätte sich dann nicht ausgewirkt, und neue Vorwürfe, die \n\nzugleich einen neuen Streitgegenstand begründen, können in der Revisionsin-\n\nstanz nicht mehr in den Rechtsstreit eingeführt werden. Die von der Nichtzulas-\n\nsungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zur Anwendung des § 15 Nr. 4 VGB \n\n88 dann, wenn der Versicherer die Aktivlegitimation des Anspruchsstellers be-\n\nzweifelt, aber auch andere Einwände gegen Grund und Höhe des Anspruchs \n\nauf Versicherungsleistungen erhebt, stellen sich damit nicht. \n\n3 \n\nDer auf einen vermeintlichen Beratungsfehler hinsichtlich des ersten \n\nVergleichsangebots des Versicherers gestützte Hilfsantrag bleibt auf der Grund-\n\nlage des Vorbringens des Klägers, wonach er aktivlegitimiert war, keine Oblie-\n\ngenheitsverletzungen begangen hatte und die Versicherungssumme für die \n\nWiederherstellung des Gebäudes verwenden wollte, ohne Erfolg. Der Kläger \n\nhat in den Tatsacheninstanzen keinen (Hilfs-) Sachverhalt vorgetragen, der den \n\nSchluss auf einen Beratungsfehler zuließ. \n\n4 \n\nRechtsverstöße von verfassungsrechtlicher Relevanz (Art. 3 Abs. 1, 103 \n\nAbs. 1 GG) sind dem Berufungsgericht nicht unterlaufen. Von einer weiteren \n\nBegründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen. \n\nGanter \n\nVill \n\nLohmann\n\nFischer \n\nPape \n\nVorinstanzen: \n\nLG Mönchengladbach, Entscheidung vom 21.06.2007 - 10 O 346/06 - \n\nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2008 - I-4 U 158/07 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2008/IX_ZR_137-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-05-19/ix-zr-137-08","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2008/IX_ZR_137-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2008/IX_ZR_137-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-05-19/ix-zr-137-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2008/IX_ZR_137-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:30:30.233369+00:00"}}