{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_230-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2009-03-05","aktenzeichen":"IX ZR 230/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 230/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n5. März 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Ganter, den Richter Vill, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer \n\nund Dr. Pape \n\nam 5. März 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in \n\nBremen vom 13. April 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurück-\n\ngewiesen. \n\nDer Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf \n\n4 Mio. € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) \n\nund zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. \n\nWeder hat die Sache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung \n\ndes Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent-\n\nscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\n2 \n\nDie von der Nichtzulassungsbeschwerde gerügten Verfahrensfehler lie-\n\ngen nicht vor. Die Entscheidung des Berufungsgerichts verstößt nicht gegen \n\n§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO. Das Landgericht hat über die Klage des Insol-\n\nvenzverwalters - wenngleich fehlerhaft - durch Prozessurteil entschieden \n\n3 \n\nMit der in zweiter Instanz wegen Sachdienlichkeit zugelassenen Klage-\n\nänderung ist kein neuer, in erster Instanz noch nicht zur Entscheidung gestellter \n\nAnspruch in das Verfahren eingeführt worden. Das Berufungsgericht war des-\n\nhalb auch nicht gehalten, in der Sache selbst zu entscheiden. Eine Divergenz \n\nzur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 30. März 1983 \n\n- VIII ZR 3/82, NJW 1984, 1552, 1555) ergibt sich nicht. \n\n4 \n\nDie Revision ist auch nicht im Hinblick auf die Frage zuzulassen, ob es \n\ninsolvenzzweckwidrig ist, dass sich ein Insolvenzverwalter Ansprüche eines \n\nGläubigers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung abtreten lässt, bei \n\ndenen es sich möglicherweise um einen Gesamtschadensanspruch der Insol-\n\nvenzmasse handelt. Der Kläger soll nach der Vereinbarung vom 6. Mai 2005 \n\ndie Ansprüche aus abgetretenem Recht nur einklagen, soweit nicht ein Ge-\n\nsamtschaden der Insolvenzmasse gegeben ist. Ihm ist damit das Recht vorbe-\n\nhalten, einen Gesamtschaden der Masse weiter aus eigenem Recht zu verfol-\n\ngen. Soweit er aus abgetretenem Recht klagt, wird die Masse durch eine solche \n\nKlage nicht beeinträchtigt. Sie ist für diese ausschließlich vorteilhaft. Kosten \n\nsollen die Masse nicht treffen. An einem etwaigen Erfolg würde sie mit der in \n\nder Vereinbarung festgelegten Erlösbeteiligung teilhaben. \n\n5 \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halb-\n\nsatz 2 ZPO abgesehen. \n\nGanter \n\nVill \n\nLohmann \n\nFischer \n\nPape \n\nVorinstanzen: \n\nLG Bremen, Entscheidung vom 26.07.2006 - 1 O 1662/03 - \n\nOLG Bremen, Entscheidung vom 13.04.2007 - 5 U 61/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_230-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-03-05/ix-zr-230-07","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 538","ref_norm":"538","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_230-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_230-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-03-05/ix-zr-230-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_230-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:22:42.184305+00:00"}}