{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_216-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2008-12-11","aktenzeichen":"IX ZR 216/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 216/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n11. Dezember 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Ganter, die Richter Raebel, Prof. Dr. Kayser, Prof. Dr. Gehrlein und Grupp \n\nam 11. Dezember 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil \n\ndes 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom \n\n15. November 2007 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewie-\n\nsen. \n\nDer Streitwert wird auf 35.044,68 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zuläs-\n\nsig. In der Sache bleibt sie ohne Erfolg. \n\n1. Zu Unrecht rügt der Beklagte einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 \n\nGG, weil das Berufungsgericht sein Vorbringen, die von der V. \n\n an den Kläger abgetretenen Forderungen seien zuvor auf Bürgen der \n\nSchuldnerin übergegangen, in Anwendung von § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht \n\nberücksichtigt hat. \n\n3 \n\nWie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Februar 2007 ausge-\n\nführt hat, hat das Berufungsgericht den Einwand des Beklagten, von den Ge-\n\nschäftsführern der Schuldnerin als deren Bürgen und Erwerber der an die \n\nV. abgetretenen Forderungen mandatiert worden zu sein, bereits in \n\ndem ersten Berufungsverfahren zutreffend als präkludiert erachtet. Dem Be-\n\nklagten ist Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO vorzuwerfen, \n\nweil er wissen müsste, von welchem konkreten Auftraggeber er ein Anwalts-\n\nmandat erhalten hat. Da auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Nachlässigkeit \n\ngemäß § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO der Berücksichtigung neuen Vorbringens ent-\n\ngegensteht (BGHZ 159, 245, 253), kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, \n\nerst nach nochmaligem Aktenstudium oder Befragung der Bürgen Gewissheit \n\nüber die Person seines Auftraggebers erlangt zu haben. \n\n2. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) kann nicht \n\ndaraus hergeleitet werden, dass das Berufungsgericht die Aufrechnung des \n\nBeklagten als unbegründet erachtet hat. \n\nDas Berufungsgericht hat, wie sich aus der Bezugnahme auf das frühere \n\nUrteil ergibt, die Aufrechnung deswegen nicht durchgreifen lassen, weil es an \n\nder gebotenen Substantiierung der Gegenforderungen des Beklagten fehlt. \n\n4 \n\n5 \n\nDiese Würdigung lässt angesichts des unspezifizierten Vortrags durch den Be-\n\nklagten, der sich ohne jede nähere Darlegung mit einer Auflistung seiner streiti-\n\ngen Forderungen begnügt hat, einen Willkürverstoß nicht erkennen. \n\nGanter \n\nRaebel \n\nKayser \n\nGehrlein \n\nGrupp \n\nVorinstanzen: \n\nLG Göttingen, Entscheidung vom 19.10.2004 - 8 O 84/04 - \n\nOLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.11.2007 - 7 U 152/04 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_216-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-12-11/ix-zr-216-07","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 531","ref_norm":"531","n":3},{"jurabk":"GG","ref":"Art 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_216-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_216-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-12-11/ix-zr-216-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_216-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:04:02.517440+00:00"}}