{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_187-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2009-09-24","aktenzeichen":"IX ZR 187/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 187/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n24. September 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Ganter, den Richter Vill, die Richterin Lohmann und die Richter Dr. Fischer \n\nund Dr. Pape \n\nam 24. September 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom \n\n21. September 2007 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. \n\nDer Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf \n\n71.502,79 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) \n\nund zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg, \n\nweil sie keinen Grund aufzeigt, der eine Entscheidung des Revisionsgerichts \n\nerforderte (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\nDie geltend gemachte Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesge-\n\nrichtshofs hinsichtlich des Umfangs der Anforderungen, die an die Aufklärungs- \n\nund Beratungspflicht eines Anwalts vor Abschluss eines Vergleichs zu stellen \n\nsind, liegt nicht vor. \n\n3 \n\nDas Berufungsgericht hat die mit der Klage geltend gemachte Pflichtver-\n\nletzung geprüft, nämlich dass der Beklagte dem Kläger vor Vergleichsabschluss \n\nerklärt haben soll, im Falle seines Obsiegens im sozialgerichtlichen Verfahren \n\nkämen die Rentenzahlungen nicht dem Kläger zugute, sondern würden voll-\n\nständig mit den Zahlungen der BfA verrechnet. Der Kläger hat den Beweis, \n\ndass der Beklagte diese unzutreffende Auskunft erteilt hat, nicht führen können. \n\n4 \n\nEntgegen der Beschwerde lässt sich dem Berufungsurteil nicht die Auf-\n\nfassung entnehmen, dass eine Pflichtverletzung nur im Falle dieser behaupte-\n\nten falschen Auskunft vorliegen könne. Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass \n\ngegen den Beklagten im Rechtsstreit auch andere Pflichtverletzungen geltend \n\ngemacht worden sind und deshalb vom Berufungsgericht zu prüfen gewesen \n\nwären. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann eine Pflichtverletzung nicht \n\nneu geltend gemacht werden (BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, NJW-\n\nRR 2008, 1235, 1237 Rn. 24; Beschl. v. 16. Dezember 2008 - IX ZR 243/06 \n\nRn. 2). \n\n5 \n\nEine Verletzung des Grundrechts des Klägers auf rechtliches Gehör liegt \n\nnicht vor. \n\n6 \n\nVon einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet \n\nwäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision \n\nzuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO). \n\nGanter Vill Lohmann \n\n Fischer Pape \n\nVorinstanzen: \n\nLG Köln, Entscheidung vom 30.03.2006 - 29 O 200/05 - \n\nOLG Köln, Entscheidung vom 21.09.2007 - 3 U 114/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_187-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-09-24/ix-zr-187-07","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_187-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_187-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-09-24/ix-zr-187-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2007/IX_ZR_187-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:51:34.349208+00:00"}}