{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR__15-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2007-11-15","aktenzeichen":"IX ZR 15/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 15/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n15. November 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Fischer und die Richter Dr. Ganter, Dr. Kayser , Prof. Dr. Gehrlein und Vill \n\nam 15. November 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom \n\n15. Dezember 2005 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. \n\nDer Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 56.380,86 € fest-\n\ngesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\n3 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zuläs-\n\nsig. In der Sache bleibt sie jedoch ohne Erfolg. \n\n1. Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist nicht, wie die Klägerin meint, \n\nunter dem Gesichtspunkt eines symptomatischen Rechtsfehlers zur Sicherung \n\nder Einheitlichkeit der Rechtsprechung angezeigt. \n\nDas Oberlandesgericht ist unter Auswertung der eingeholten Sachver-\n\nständigengutachten in Ausübung des ihm eröffneten tatrichterlichem Ermes-\n\nsens zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Vollstreckung der Klägerin in das an-\n\nfechtbar übertragene Grundstück wegen der wertausschöpfenden dinglichen \n\n4 \n\n5 \n\nBelastung aussichtslos gewesen wäre (vgl. BGHZ 104 355, 357; 90, 207, 212; \n\nBGH, Urt. v. 20. Oktober 2005 - IX ZR 276/02, ZIP 2006, 387 Tz 7; BGH, Urt. v. \n\n24. September 1996 - IX ZR 190/95, WM 1996, 2080, 2082). Bei der Bemes-\n\nsung des Grundstückswerts hat das Berufungsgericht zutreffend wegen der \n\nLage auf dem konkreten Grundstücksmarkt gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 WertV \n\neinen Abschlag vorgenommen (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 2001 - V ZR \n\n420/99, WM 2001, 997 f). \n\n2. Zu Unrecht rügt die Klägerin eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG. \n\nTatsächlich hat das Oberlandesgericht das als übergangen gerügte Vor-\n\nbringens, wonach im Zwangsversteigerungsverfahren unter Beteiligung der \n\nKlägerin ein den Verkehrswert übersteigender Erlös hätte erzielt werden kön-\n\nnen, berücksichtigt, aber als bloße Vermutung für nicht durchgreifend erachtet. \n\nDavon abgesehen ist das Vorbringen auch unerheblich. Die Erklärung der Klä-\n\ngerin, sie hätte im Falle einer Benachrichtigung von dem Termin bei der \n\nZwangsversteigerung bis zu einem Betrag von 250.000 € mitgeboten, erhöht, \n\nweil nach der von dem Oberlandesgericht durchgeführte Wertermittlung Gebote \n\nin dieser Höhe auszuschließen sind, nicht den Wert des Grundstücks. Der \n\nGläubiger kann die Abweisung der Klage wegen wertausschöpfender Belastung \n\nnicht dadurch vermeiden, dass er bereit ist, in der Zwangsversteigerung einen \n\nden Marktwert übersteigenden Preis zu bieten. \n\nFischer \n\nGanter \n\n Kayser \n\nGehrlein \n\nVill \n\nVorinstanzen: \n\nLG Verden, Entscheidung vom 29.01.2002 - 7 O 209/00 - \n\nOLG Celle, Entscheidung vom 15.12.2005 - 13 U 46/02 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR__15-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-15/ix-zr-15-06","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR__15-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR__15-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-11-15/ix-zr-15-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR__15-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 22:10:43.274853+00:00"}}