{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR_187-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2009-03-12","aktenzeichen":"IX ZR 187/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 187/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n12. März 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Prof. Dr. Kayser, \n\nRaebel, die Richterin Lohmann, die Richter Dr. Pape und Grupp \n\nam 12. März 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom \n\n11. August 2006 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. \n\nDer Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf \n\n900.000 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) \n\nund zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. \n\nWeder hat die Sache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung \n\ndes Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Ent-\n\nscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\n2 \n\nDer vom Beschwerdeführer geltend gemachte Zulassungsgrund der Ein-\n\nheitlichkeitssicherung greift nicht ein. Die Annahme des Berufungsgerichts, der \n\nKläger habe einen durch die Vollziehung des unberechtigten Arrestes entstan-\n\ndenen Schaden nicht nachgewiesen, beruht auf der Würdigung der konkreten \n\nUmstände des Einzelfalles und lässt einen zulassungsrelevanten Rechtsfehler \n\nnicht erkennen. Das Berufungsgericht ist im Grundsatz davon ausgegangen, \n\ngemäß § 252 BGB könne auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsge-\n\nschäften in Aktien ersetzt werden, wenn der Geschädigte nachweise, dass nach \n\nden von ihm getroffenen Anstalten und Vorkehrungen ein derartiger Gewinn mit \n\nWahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Dies steht in Einklang mit der \n\nRechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 29. November 1982 \n\n- II ZR 80/82, ZIP 1983, 327, 328). Zu dem Ergebnis, der Kläger habe nicht mit \n\nhinreichender Wahrscheinlichkeit dargelegt, dass er einen entsprechenden Ge-\n\nwinn erzielt hätte, ist es aufgrund der eigenen Angaben des Klägers bei dessen \n\npersönlicher Anhörung vor dem vollbesetzten Berufungsgericht gelangt. \n\n3 \n\nDer Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör wegen Nichterhebung \n\nder von ihm angebotenen Beweise ist nicht verletzt. Die vom Kläger angebote-\n\nnen Beweise sind mangels Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen \n\nnicht erhoben worden. Das Verfahren des Berufungsgerichts findet somit im \n\nProzessrecht seine Stütze. \n\n4 \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 \n\nHalbs. 2 ZPO abgesehen. \n\nKayser \n\nRaebel \n\nLohmann \n\nPape \n\nGrupp \n\nVorinstanzen: \n\nLG Bochum, Entscheidung vom 17.08.2005 - 6 O 366/04 - \n\nOLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2006 - 9 U 211/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR_187-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-03-12/ix-zr-187-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 252","ref_norm":"252","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR_187-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR_187-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-03-12/ix-zr-187-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2006/IX_ZR_187-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:20:03.142360+00:00"}}