{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_213-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2006-10-12","aktenzeichen":"IX ZR 213/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 213/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n12. Oktober 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter und Vill, die Richterin Lohmann und \n\nden Richter Dr. Detlev Fischer \n\nam 12. Oktober 2006 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 1. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts \n\nvom 13. Oktober 2004 wird auf Kosten des Klägers zurückgewie-\n\nsen. \n\nDer Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf \n\n117.289,35 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig (§ 544 ZPO); sie ist jedoch \n\nunbegründet, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und \n\nweder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Recht-\n\nsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 \n\nSatz 1 ZPO). \n\n2 \n\nAus dem Zusammenhang der Ausführungen des Berufungsgerichts ist \n\nentgegen der Ansicht der Beschwerde zu entnehmen, dass es - trotz einiger \n\nmissverständlicher Formulierungen - das hypothetische Ergebnis des Aus-\n\ngangsprozesses im Rahmen des vorliegenden Anwaltshaftungsprozesses zu-\n\ntreffend der haftungsausfüllenden Kausalität zugerechnet und das Beweismaß \n\ndes § 287 ZPO zugrunde gelegt hat. Davon abgesehen war das unterschiedli-\n\nche Beweismaß der §§ 286 und 287 ZPO für die Entscheidung des Berufungs-\n\ngerichts im Ergebnis ersichtlich ohne Bedeutung, weil es nicht einmal als wahr-\n\nscheinlich angesehen hat, dass der Unfall des Klägers auf die zu geringe lichte \n\nHöhe des Podestes und eine hierdurch begründete Verkehrssicherungspflicht-\n\nverletzung des Beklagten des Ausgangsprozesses zurückzuführen ist. \n\n3 \n\n4 \n\nEine klarstellende Leitentscheidung zur Notwendigkeit der Anhörung \n\n( § 141 ZPO) oder Vernehmung (§ 448 ZPO) einer in Beweisnot befindlichen, \n\nbeweisbelasteten Partei ist nicht erforderlich. Der Kläger ist vom Landgericht im \n\nÜbrigen wiederholt angehört worden. \n\nEiner Präzisierung der Voraussetzungen, unter denen ein Anscheinsbe-\n\nweis als erschüttert anzusehen ist, bedarf es nicht. Die Frage ist im Übrigen \n\nschon nicht entscheidungserheblich, weil das Berufungsgericht unter Berück-\n\nsichtigung aller feststehenden Umstände in nicht zu beanstandender Weise be-\n\nreits das Vorliegen eines Anscheinsbeweises verneint hat. \n\n5 \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 \n\nHalbs. 2 ZPO abgesehen. \n\nDr. Gero Fischer \n\nDr. Ganter \n\nVill \n\nLohmann \n\nDr. Detlev Fischer \n\nVorinstanzen: \n\nLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2003 - 9 O 43/00 - \n\nOLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.10.2004 - 1 U 53/04-16- -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_213-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-12/ix-zr-213-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 287","ref_norm":"287","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 448","ref_norm":"448","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 141","ref_norm":"141","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_213-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_213-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-12/ix-zr-213-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_213-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:59:34.688493+00:00"}}