{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_168-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2006-06-29","aktenzeichen":"IX ZR 168/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 168/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n29. Juni 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, \n\nRaebel, Vill, Cierniak und die Richterin Lohmann \n\nam 29. Juni 2006 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revi-\n\nsion in dem Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts \n\nHamm vom 20. Juli 2004 wird zurückgewiesen. \n\nDer Kläger trägt die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungs-\n\nbeschwerde einschließlich der durch die Nebenintervention verur-\n\nsachten Kosten nach einem Wert von 5.254.873,60 Euro. \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDie Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die \n\nFortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung \n\nerfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\nUnter welchen Voraussetzungen eine Aufrechnung inkongruent ist, ist in \n\nder Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO bereits \n\ngeklärt (BGHZ 159, 388, 393; BGH, Urt. v. 9. Oktober 2003 - IX ZR 28/03, WM \n\n2003, 2458, 2459; v. 9. Februar 2006 - IX ZR 121/03, WM 2006, 816, 817 f). \n\nFür eine schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung gilt \n\nnichts anderes. Stellte die Begründung der Aufrechnungslage eine kongruente \n\nDeckung dar, ist die Erklärung der Aufrechnung ebenfalls kongruent. \n\n3 \n\nOb eine tatsächliche Verständigung zwischen dem Finanzamt und dem \n\nSteuerpflichtigen über die Besteuerungsgrundlagen eine Rechtshandlung im \n\nSinne der §§ 129 ff InsO darstellt, ist nicht entscheidungserheblich, weil das \n\nBerufungsgericht bereits eine objektive Gläubigerbenachteiligung verneint und \n\nder Kläger nicht dargelegt hat, dass die Steuer ohne die tatsächliche Verständi-\n\ngung für ihn günstiger festgesetzt worden wäre. \n\n4 \n\nEbenso wenig stellt sich die Rechtsfrage, ob bei der Berechnung der An-\n\nfechtungsfristen gemäß § 139 InsO ein zulässiger und begründeter Insolvenz-\n\nantrag zu berücksichtigen ist, der bei einem unzuständigen Gericht gestellt und \n\nvor Erlass des Eröffnungsbeschlusses an das zuständige Gericht verwiesen \n\nworden ist, jedoch selbst nicht zur Eröffnung geführt hat. Das Berufungsgericht \n\nhat dies nicht in Frage gestellt, sondern sich - freilich zu Unrecht - an die An-\n\nsicht in den Gründen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom \n\n7. Juni 2001 für gebunden gehalten, die früheren Anträge seien unzulässig ge-\n\nwesen. \n\n5 \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 \n\nHalbs. 2 ZPO abgesehen. \n\nGanter \n\nRaebel \n\nVill \n\nCierniak \n\nLohmann \n\nVorinstanzen: \n\nLG Paderborn, Entscheidung vom 02.07.2003 - 4 O 579/00 - \n\nOLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.2004 - 27 U 172/03 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_168-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-29/ix-zr-168-04","cited_norms":[{"jurabk":"InsO","ref":"§ 96","ref_norm":"96","n":1},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 139","ref_norm":"139","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_168-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_168-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-29/ix-zr-168-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_168-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:41:40.997391+00:00"}}