{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_165-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2007-06-21","aktenzeichen":"IX ZR 165/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 165/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n21. Juni 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Gero Fischer und die Richter Dr. Ganter, Dr. Kayser, Vill und Dr. Detlev \n\nFischer \n\nam 21. Juni 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. Juli \n\n2004 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. \n\nDer Gegenstandswert für die Nichtzulassungsbeschwerde wird auf \n\n63.911,49 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO) \n\nund zulässig (§ 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. \n\nWeder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fort-\n\nbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine \n\nEntscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\n2 \n\nEntgegen der Ansicht der Beklagten hat das Berufungsgericht die Vor-\n\naussetzungen der Anfechtung der Grundstücksübertragung als unentgeltliche \n\nLeistung des Schuldners gemäß § 4 Abs. 1 AnfG nicht in grundsätzlicher Weise \n\nverkannt. Es wird im Gegenteil auf die einschlägige Senatsrechtsprechung \n\nnebst einer zustimmenden Kommentierungsstelle hingewiesen, nach der die \n\nUnentgeltlichkeit der Verfügung nicht schon deshalb bejaht werden kann, weil \n\ndie vereinbarte - werthaltige - Gegenleistung ausgeblieben ist (vgl. BGHZ 113, \n\n393, 397; 141, 96, 100; BGH, Urt. v. 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97, WM 1999, \n\n394, 395). Wie schon das Landgericht hat auch das Berufungsgericht knapp, \n\naber ausreichend ausgeführt, dass die von dem Notar aufgenommene Urkunde \n\nüber die im vorliegenden Verfahren angefochtene Leistung keine Abrede hin-\n\nsichtlich der Gewährung einer bestimmten Gegenleistung enthält. Der Hinweis \n\nauf die fehlende Abrede findet seine Stütze in der eindeutigen Bestimmung in \n\nder Übertragungsurkunde, wonach zur Zeit eine Entgeltvereinbarung nicht ge-\n\ntroffen werden solle. Mangels einer solchen Vereinbarung kam es darauf an, ob \n\ndem Schuldner für die Weggabe des Grundstücks eine werthaltige Gegenleis-\n\ntung zugeflossen ist. Dies hat das Berufungsgericht mit einzelfallbezogenen \n\nErwägungen, die keine Befassung des Revisionsgerichts erforderlich machen, \n\nverneint. \n\n3 \n\nVon einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 \n\nHalbs. 2 ZPO abgesehen. \n\nDr. Gero Fischer \n\nDr. Ganter \n\nDr. Kayser \n\nVill \n\nDr. Detlev Fischer \n\nVorinstanzen: \n\nLG Köln, Entscheidung vom 17.12.2002 - 3 O 289/02 - \n\nOLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2004 - 2 U 56/03 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_165-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-21/ix-zr-165-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"AnfG 1999","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_165-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_165-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-21/ix-zr-165-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZR_165-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:43:53.493717+00:00"}}