{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZB_278-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2005-12-15","aktenzeichen":"IX ZB 278/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZB 278/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n15. Dezember 2005 \n\nin dem Insolvenzverfahren \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Gero Fischer, die Richter Vill und Cierniak, die Richterin Lohmann und den \n\nRichter Dr. Detlev Fischer \n\nam 15. Dezember 2005 \n\nbeschlossen: \n\nDie Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer \n\ndes Landgerichts Köln vom 2. November 2004 wird auf Kosten der \n\nSchuldnerin als unzulässig verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 64 Abs. 3, § 216 InsO, § 574 \n\nAbs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Sie ist jedoch unzulässig, weil sie nicht gemäß § 575 \n\nAbs. 3 Nr. 2 ZPO begründet worden ist. Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 \n\nZPO, unter denen eine Rechtsbeschwerde zulässig sein kann, sind nicht \n\nschlüssig dargelegt worden. \n\n2 \n\nDie Rechtsbeschwerde hält den Zulässigkeitsgrund der grundsätzlichen \n\nBedeutung gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO für gegeben hinsichtlich der Frage, \n\nob der (vorläufige) Insolvenzverwalter auf seine Vergütung verzichten kann. \n\nGeklärt sei die Frage für den Fall, dass die Vergütungsvereinbarung vor oder \n\nwährend des Verfahrens mit einem Beteiligten getroffen wird, ungeklärt jedoch \n\nfür den Fall eines nachträglichen Verzichts, der auf die freie, unbeeinflusste \n\nAusübung des Amtes des (vorläufigen) Insolvenzverwalters keine Auswirkun-\n\ngen mehr habe. \n\n3 \n\nGrundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine ent-\n\nscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage auf-\n\nwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann. Um dies \n\nordnungsgemäß darzutun, ist es insbesondere erforderlich, die durch die ange-\n\nfochtene Entscheidung aufgeworfene Rechtsfrage konkret zu benennen sowie \n\nihre Klärungsbedürftigkeit und Entscheidungserheblichkeit darzulegen. Insbe-\n\nsondere sind Ausführungen dazu erforderlich, aus welchen Gründen, in wel-\n\nchem Umfang und von welcher Seite die Frage umstritten ist (BGHZ 154, 288, \n\n291 f; 159, 135, 137 f). Daran fehlt es hier. \n\n4 \n\nZu der als klärungsbedürftig bezeichneten Rechtsfrage ist die Entschei-\n\ndungserheblichkeit nicht dargelegt. Aus den Ausführungen der Rechtsbe-\n\nschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass von der Schuldnerin geltend ge-\n\nmacht worden ist, dass der behauptete Verzicht nachträglich nach Abschluss \n\ndes Verfahrens(-abschnitts) erklärt worden sein soll. Angeführt wird nur, dass \n\ndie Schuldnerin sowohl hinsichtlich der Vergütung des vorläufigen Insolvenz-\n\nverwalters wie des Treuhänders geltend gemacht habe, dieser habe auf eine \n\nVergütung verzichtet. \n\n5 \n\nHinsichtlich des Beschlusses des Insolvenzgerichts vom 29. September \n\n2004 ist außerdem nicht dargelegt, dass ein wirksamer Verzicht auf die Vergü- \n\ntung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu einer kostendeckenden Masse füh-\n\nren würde, obwohl die Festsetzung der Treuhändervergütung rechtskräftig ist. \n\nDr. Gero Fischer \n\nVill \n\nCierniak \n\nLohmann \n\nDr. Detlev Fischer \n\nVorinstanzen: \n\nAG Köln, Entscheidung vom 11.03.2003 - 75 IK 14/00 - \n\nLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2004 - 1 T 317/04 + 1 T 443/04 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZB_278-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-15/ix-zb-278-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 574","ref_norm":"574","n":3},{"jurabk":"InsO","ref":"§ 216","ref_norm":"216","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 575","ref_norm":"575","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZB_278-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZB_278-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-15/ix-zb-278-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2004/IX_ZB_278-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 17:16:30.151801+00:00"}}