{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2003/IX_ZR_251-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2006-11-09","aktenzeichen":"IX ZR 251/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIX ZR 251/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n9. November 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter \n\nDr. Fischer, die Richter Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und die Richterin Lohmann \n\nam 9. November 2006 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem \n\nUrteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am \n\nMain vom 6. November 2003 wird auf Kosten des Beklagten zu-\n\nrückgewiesen. \n\nDer Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 25.432,67 € \n\nfestgesetzt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zuläs-\n\nsig (§ 544 ZPO). Sie ist jedoch unbegründet. Weder hat die Rechtssache \n\ngrundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die \n\nSicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisi-\n\nonsgerichts (§ 543 Abs. 2 ZPO). \n\n2 \n\nDurch die vom Berufungsgericht im Streitfall bejahte Pflichtverletzung \n\ndes Beraters bei Klärung des Steuersachverhaltes ist ein haftungsminderndes \n\nMitverschulden des Auftraggebers an der unzureichenden Sachverhaltsfeststel-\n\nlung allerdings noch nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 11. Februar 1999 \n\n- IX ZR 14/98, WM 1999, 647, 649). Dies hat das Berufungsgericht nicht ver-\n\nkannt. Die Möglichkeit, dass der Berater einen steuerrechtlich erheblichen \n\nSachverhalt als geklärt ansehen und ferner annehmen darf, dass der Auftrag-\n\ngeber etwaige Änderungen dieses Sachverhaltes als möglicherweise steuer-\n\nrechtlich bedeutsam erkennen und von sich aus anzeigen werde (vgl. BGH, Urt. \n\nv. 6. Dezember 1979 - VII ZR 19/79, WM 1980, 308, 309 - zur Änderung des \n\nehelichen Güterstandes), hat es mit auf den Einzelfall bezogenen Erwägungen \n\nausgeschlossen. Der Beklagte habe aufgrund der ihm mitgeteilten Empfehlung \n\ndes Steuerberaters H. bereits mit der Wahrscheinlichkeit rechnen müs-\n\nsen, dass statt der zuvor beschlossenen Liquidation die Geschäftsanteile noch \n\n1994 zur Verlustrealisierung verkauft werden würden. \n\n3 \n\nDie Revision wäre unter diesen Umständen nur zuzulassen, wenn das \n\nBerufungsgericht zum Nachteil des Beklagten mit einem - nicht formulierten - \n\nObersatz erkennbar von dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar \n\n1999 (aaO) abgewichen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 2004 - V ZR \n\n222/03, WM 2004, 2369, 2370). Das lässt sich dem Berufungsurteil jedoch nicht \n\nentnehmen. \n\n4 \n\nVon einer weiteren Begründung der Entscheidung wird gemäß § 544 \n\nAbs. 4 Satz 2 ZPO abgesehen. \n\nFischer \n\nRaebel \n\nKayser \n\nCierniak \n\nLohmann \n\nVorinstanzen: \n\nLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2000 - 2/6 O 413/99 - \n\nOLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2003 - 23 U 76/00 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2003/IX_ZR_251-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-09/ix-zr-251-03","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2003/IX_ZR_251-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2003/IX_ZR_251-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-09/ix-zr-251-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2003/IX_ZR_251-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:08:16.448656+00:00"}}