{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/2000/IX_ZR_479-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2001-06-07","aktenzeichen":"IX ZR 479/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIX ZR 479/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n7. Juni 2001\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter\n\nDr. Kreft und die Richter Stodolkowitz, Kirchhof, Dr. Fischer und Raebel\n\nam 7. Juni 2001\n\nbeschlossen:\n\nDer Wert der Beschwer des Klägers durch das Urteil des 4. Zivil-\n\nsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom\n\n16. November 2000 wird auf mehr als 60.000 DM festgesetzt.\n\nGründe:\n\nI.\n\nDer Beklagte ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen des Steuer-\n\nberaters Franz M. Der Gemeinschuldner hat den Kläger steuerlich beraten. Der\n\nKläger behauptet, ihm sei infolge schuldhafter Pflichtverletzung des Gemein-\n\nschuldners ein steuerlicher Schaden von 188.110,33 DM entstanden.\n\nDer Kläger hat Klage auf Feststellung dieser Forderung zur Konkursta-\n\nbelle erhoben. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und den Streitwert\n\nauf 37.622 DM (20% der behaupteten Forderung) festgesetzt. Im Berufungs-\n\nrechtszug hat der Kläger den Antrag geändert und nunmehr begehrt, den Be-\n\nklagten zu verurteilen, an ihn - beschränkt auf die Leistung aus der Entschädi-\n\ngungsforderung gegen den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer des Ge-\n\nmeinschuldners - 188.110,33 DM nebst 4% Zinsen seit Rechtshängigkeit zu\n\nzahlen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen und die Be-\n\nschwer des Klägers auf unter 60.000 DM festgesetzt.\n\nII.\n\nDer Antrag des Revisionsklägers, die Beschwer durch das angefochtene\n\nUrteil auf mehr als 60.000 DM festzusetzen, ist begründet.\n\nDer Kläger stützt den im zweiten Rechtszug erhobenen Anspruch auf\n\n§ 157 VVG. Nach dieser Vorschrift kann derjenige, dem ein Anspruch gegen\n\nden in Konkurs gefallenen Versicherungsnehmer zusteht, abgesonderte Be-\n\nfriedigung aus der Entschädigungsforderung des Versicherungsnehmers ver-\n\nlangen. Dieser Anspruch wird durch Klage gegen den Konkursverwalter, be-\n\nschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht\n\n(BGH, Urteil vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88, ZIP 1989, 857; vom 28. März\n\n1996 - IX ZR 77/95, ZIP 1996, 842, 843).\n\nDer Wert der Beschwer durch die Abweisung einer auf abgesonderte\n\nBefriedigung gerichteten Klage richtet sich gemäß § 6 ZPO nach der Höhe der\n\nForderung, sofern der Gegenstand des Pfandrechts nicht einen geringeren\n\nWert hat. Das ist hier nicht anzunehmen; denn es sind keine Gründe dargetan,\n\ndie erwarten lassen, der Kläger werde im Falle des Obsiegens nicht in Höhe\n\nder geltend gemachten Forderung Befriedigung erlangen. Der Gemeinschuld-\n\nner hatte unstreitig die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ab-\n\ngeschlossen.\n\nKreft Stodolkowitz Kirchhof\n\n Fischer Raebel","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2000/IX_ZR_479-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-06-07/ix-zr-479-00","cited_norms":[{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 157","ref_norm":"157","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2000/IX_ZR_479-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2000/IX_ZR_479-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-06-07/ix-zr-479-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/2000/IX_ZR_479-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:11:33.225796+00:00"}}