{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IX_ZS/1998/IX_ZR_418-98","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IX. Zivilsenat","decided":"2002-07-17","aktenzeichen":"IX ZR 418/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIX ZR 418/98\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n17. Juli 2002\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter\n\nDr. Kreft und die Richter Kirchhof, Dr. Ganter, Raebel und Kayser\n\nam 17. Juli 2002\n\nbeschlossen:\n\nDie Revision des Beklagten gegen das Urteil des 11. Zivilsenats\n\ndes Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. November\n\n1998 wird nicht angenommen.\n\nDie Kosten des Revisionsverfahrens werden dem Beklagten auf-\n\nerlegt.\n\nDer Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 28.943,38 €\n\n(56.608,34 DM = Leistungsantrag) festgesetzt.\n\nGründe:\n\nDie Sache läßt Rechtsfehler zu Lasten des Beklagten nicht erkennen\n\n(§ 554 b ZPO a.F.) und ist im Endergebnis richtig entschieden. Die von dem\n\nBeklagten erhobenen Verfahrensrügen hat der Senat geprüft, aber nicht für\n\ndurchgreifend erachtet (§ 565 a ZPO a.F.).\n\n1. Das Berufungsurteil vom 10. November 1998 erfaßt nur den Lei-\n\nstungsantrag über 56.608,34 DM nebst Zinsen. Es handelt sich insoweit um ein\n\nTeilurteil gemäß § 301 ZPO, was auch die Revision nicht in Zweifel zieht.\n\nDie Revisionssumme des § 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. ist erreicht. Das\n\nBerufungsgericht hat den Wert der Beschwer des Beklagten auf 300.000 DM\n\nfestgesetzt; hieran ist das Revisionsgericht gebunden (§ 546 Abs. 1 Satz 3\n\nZPO a.F.).\n\n2. Eine Pflichtverletzung des Beklagten liegt darin, daß er den Zeitpunkt\n\nder Zustellung der Kündigung vom 30. Juli 1993 nicht hinterfragt hat. Dazu be-\n\nstand Anlaß, weil der Kläger ihm den Briefumschlag der Kündigung vom\n\n30. Juli 1993, welcher weder Zustellungsvermerk noch Poststempel enthielt,\n\nund darüber hinaus die weitere Kündigung vom 10. August 1993 vorgelegt\n\nhatte. Da die weitere Kündigung vom 10. August 1993 noch an demselben Ta-\n\nge per Boten zugestellt worden war, mußte der Beklagte auch den vom Kläger\n\nangegebenen Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung vom 30. Juli 1993 in\n\nZweifel ziehen. Bei einer entsprechenden Nachfrage hätte er erfahren, daß der\n\nKläger sich bis 3. August 1993 in Urlaub befand und die Briefkastenanlage im\n\nWohnhaus des Klägers defekt war. Wegen der sich daraus ergebendend Zwei-\n\nfel hinsichtlich des Zeitpunkts der Zustellung hatte der Beklagte den für seinen\n\nMandanten sichersten Weg zu wählen, um das Risiko einer verspäteten Kla-\n\ngeerhebung auszuschließen. Er hätte mithin der Fristberechnung eine Zustel-\n\nlung der Kündigung bereits am 30. Juli 1993 zugrunde legen müssen. Eine Er-\n\nhe-\n\nbung der Kündigungsschutzklage vor dem 21. August 1993 wäre dem Beklag-\n\nten auch ohne weiteres möglich gewesen, zumal das Informationsgespräch mit\n\ndem Kläger bereits am 12. August 1993 stattgefunden hatte.\n\nKreft\n\n Kirchhof\n\n Ganter\n\nRaebel\n\nKayser","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/1998/IX_ZR_418-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-07-17/ix-zr-418-98","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 546","ref_norm":"546","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 301","ref_norm":"301","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/1998/IX_ZR_418-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/1998/IX_ZR_418-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-07-17/ix-zr-418-98","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IX_ZS/1998/IX_ZR_418-98.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:22:05.790790+00:00"}}