{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR__33-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2008-03-12","aktenzeichen":"IV ZR 33/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 33/07\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n12. März 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden \n\nRichter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf \n\nund den Richter Dr. Franke \n\nam 12. März 2008 \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen \n\ndas Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düs-\n\nseldorf vom 12. Januar 2007 zugelassen. \n\nDas vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO \n\naufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und \n\nEntscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfah-\n\nrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. \n\nStreitwert: 50.000 € \n\n1 \n\n2 \n\nGründe:\n\nDie Beschwerde führt gemäß § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des \n\nBerufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache. \n\nI. Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf rechtli-\n\nches Gehör verletzt, weil es einen von ihm angebotenen Zeugenbeweis \n\nnicht erhoben hat. Der Beklagte hat sich gegen den vom Kläger geltend \n\ngemachten Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrages mit der \n\nBehauptung verteidigt, das Geld sei nicht als Provision in Gestalt eines \n\nErsatzes für von dem Zeugen K. getätigte Aufwendungen gedacht ge-\n\nwesen, sondern habe die Funktion eines sog. Schmiergeldes gehabt, \n\nwas dem Kläger auch von Anfang an bekannt gewesen sei. Der Kläger \n\nhat daraufhin im Berufungsrechtszug beantragt, den Zeugen K. zum \n\nBeweis des Gegenteils zu vernehmen. Zwar hat das Berufungsgericht \n\ndie vom Landgericht durchgeführte Beweisaufnahme daraufhin wieder-\n\nholt und auch Beweis zum Verwendungszweck des Darlehensbetrages \n\nerhoben; dem Beweisangebot des Klägers ist es jedoch nicht nachge-\n\ngangen. Es hat sodann angenommen, das Darlehen sei als sog. \n\nSchmiergeld verwendet worden; eine Rückforderung durch den Kläger \n\nsei deshalb gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen. \n\n3 \n\nII. Diese Verfahrensweise findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. \n\ndazu BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007) und verletzt deshalb das Recht \n\ndes Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in \n\neinem entscheidungserheblichen Punkt. Wie die Beschwerde zutreffend \n\ndarlegt, ist nicht ausgeschlossen, dass das Berufungsgericht nicht zu der \n\nÜberzeugung gekommen wäre, der von dem Zeugen K. entgegenge-\n\nnommene Darlehensbetrag sei zur Zahlung von sog. Schmiergeld be-\n\nstimmt gewesen, wenn dieser Zeuge die Beweisbehauptung des Klägers \n\nbestätigt hätte. Eine Rückforderung des Darlehens wäre in einem sol-\n\nchen Fall nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen gewesen. \n\nTerno Seiffert Wendt \n\n Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke \n\nVorinstanzen: \n\nLG Duisburg, Entscheidung vom 29.11.2005 - 6 O 157/03 - \n\nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2007 - I-7 U 262/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR__33-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-12/iv-zr-33-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 817","ref_norm":"817","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":2},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR__33-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR__33-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-03-12/iv-zr-33-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR__33-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:24:48.545504+00:00"}}