{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_288-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2008-07-16","aktenzeichen":"IV ZR 288/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 288/07\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. Juli 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-\n\nzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin \n\nDr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke \n\nam 16. Juli 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in \n\ndem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts \n\nHamm vom 6. August 2007 wird auf Kosten des Klägers \n\nzurückgewiesen. \n\nBeschwerdewert: 28.754,61 € \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDie Beschwerde ist zurückzuweisen, weil ein Zulassungsgrund \n\nnicht dargelegt ist (§§ 543 Abs. 2 Satz 1, 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Die \n\nRechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die \n\nFortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Recht-\n\nsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. \n\nDie von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene \n\nFrage, ob einen Versicherer auch die - durch seinen Versicherungsagen-\n\nten zu erfüllende - Pflicht trifft, seinem Versicherungsnehmer einen An-\n\nschlussversicherungsschutz bei einem anderen Versicherer zu besorgen, \n\nwenn er den Versicherungsvertrag mit ihm beendet, stellt sich nicht. Das \n\nBerufungsgericht äußert sich dazu weder ausdrücklich noch konkludent. \n\nEs leitet aus der unstreitigen Agentenstellung des Beklagten bei der \n\nVermittlung und Betreuung der Verträge mit der P. Versicherung \n\nlediglich ab, dass dadurch kein seine Eigenhaftung auslösendes Schuld-\n\nverhältnis begründet worden ist. Die Ausführungen des Berufungsge-\n\nrichts dazu, dass die Voraussetzungen für eine Eigenhaftung des Agen-\n\nten nicht vorliegen, stehen nicht im Widerspruch zum Urteil des Oberlan-\n\ndesgerichts Düsseldorf vom 6. Juni 1997 (NJW-RR 1998, 395). Dieses \n\nentnimmt die Schadensersatzpflicht einem Maklerverhältnis. Davon ab-\n\ngesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass \n\ndie Rechtsfolgen pflichtwidrigen Vertreterhandelns grundsätzlich den \n\nVertretenen und nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen auch \n\nden Vertreter treffen (Urteil vom 17. Juni 1991 - II ZR 171/90 - VersR \n\n1991, 1052 unter 2 m.w.N.; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. \n\n§ 43 Rdn. 42 ff.). \n\n3 \n\nEine Haftung des Beklagten aus einem Versicherungsmaklerver-\n\ntrag scheitert daran, dass nach dem übereinstimmenden Parteivortrag \n\nein Maklervertrag nicht abgeschlossen worden ist und der Beklagte sich \n\nim Übrigen eine ohne sein Wissen und gegen seine Interessen gerichtete \n\nMaklertätigkeit des Streithelfers nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen \n\nmüsste. \n\n4 \n\nVon einer weiteren Begründung wird im Hinblick auf die Beschwer-\n\ndeerwiderungen abgesehen. \n\nTerno Seiffert Wendt \n\n Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke \n\nVorinstanzen: \n\nLG Paderborn, Entscheidung vom 18.08.2006 - 2 O 8/06 - \n\nOLG Hamm, Entscheidung vom 06.08.2007 - 18 U 162/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_288-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-16/iv-zr-288-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 278","ref_norm":"278","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_288-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_288-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-16/iv-zr-288-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_288-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:49:47.484148+00:00"}}