{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_193-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2009-02-18","aktenzeichen":"IV ZR 193/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":"ZPO § 233 (I) Eine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise an- tritt, muss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten aufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten und sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vorsorgliche - Einle- gung des Rechtsmittels getroffen werden kann.","text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n18. Februar 2009 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nIV ZR 193/07\n\nNachschlagewerk: ja \n\nBGHZ: nein \n\nBGHR: ja \n\nZPO § 233 (I) \n\nEine Partei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise an-\ntritt, muss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten \naufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unterrichten \nund sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zumindest \ntelefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vorsorgliche - Einle-\ngung des Rechtsmittels getroffen werden kann. \n\nBGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 - OLG Celle \n LG Verden \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden \n\nRichter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf \n\nund den Richter Felsch \n\nam 18. Februar 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vori-\n\ngen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung \n\nder Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in \n\ndem Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Cel-\n\nle vom 31. Mai 2007 wird zurückgewiesen. \n\nGründe:\n\n1 \n\n2 \n\nDer am 24. Juli 2007 eingegangene und mit der Nichtzulassungs-\n\nbeschwerde verbundene Wiedereinsetzungsantrag hat in der Sache kei-\n\nnen Erfolg. Der Kläger war nicht ohne sein Verschulden verhindert, die \n\nam 6. Juli 2007 abgelaufene Frist zur Einlegung der Beschwerde einzu-\n\nhalten. \n\nDas ergibt sich bereits aus seinem eigenen Vortrag: Er habe in der \n\nmündlichen Verhandlung vom 11. Mai 2007 den Eindruck eines für ihn \n\nungünstigen Prozessverlaufs gewonnen. Deshalb sei er in einem Ge-\n\nspräch mit seinem Prozessbevollmächtigten vom 14. Mai 2007 überein-\n\ngekommen, bei einer erfolglosen Berufung alle Rechtsmittel bis zum \n\nBundesgerichtshof auszuschöpfen, zunächst aber das Urteil abzuwarten. \n\nAm 1. Juni 2007, dem Tag nach der Verkündung, habe er fernmündlich \n\nvon dem negativen Ergebnis erfahren, das schriftliche Urteil könne aber \n\neventuell vier Wochen dauern. Er habe daraufhin die Sekretärin seines \n\nProzessbevollmächtigten gebeten, das Urteil nach Eingang schnell zu \n\nübersenden, damit sofort Rechtsmittel dagegen eingelegt würden. Am \n\n9. Juni 2007 sei er telefonisch darüber informiert worden, dass in sein \n\nHaus in Brasilien eingebrochen worden sei, wegen der Gefahr der Ent-\n\nwendung der gesamten Einrichtung müsse er sofort kommen. Die Flugti-\n\nckets habe er am 10. Juni 2007 gekauft, am 18. Juni 2007 sei er abge-\n\nflogen und am 16. Juli 2007 zurückgereist. Von dem - mit Schreiben sei-\n\nnes Prozessbevollmächtigten vom 18. Juni 2007 an ihn abgesandten - \n\nschriftlichen Urteil habe er erst nach der Rückkehr Kenntnis nehmen \n\nkönnen. Bis zur Abreise habe er sich keine Sorgen darüber gemacht, \n\nzumal er das Schriftstück erst zum Monatsende erwartet und die Angele-\n\ngenheit bei seinem Prozessbevollmächtigten in besten Händen zu wis-\n\nsen geglaubt habe. \n\n3 \n\nDieser Vortrag ist nicht geeignet, die Versäumung der Frist zur \n\nEinlegung der Nichtzulassungsbeschwerde zu entschuldigen. Eine Par-\n\ntei, die in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt, \n\nmuss noch vor der Abreise Kontakt mit ihrem Prozessbevollmächtigten \n\naufnehmen, ihn jedenfalls über die bevorstehende Abwesenheit unter-\n\nrichten und sicherstellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist \n\nzumindest telefonisch eine Entscheidung über die - gegebenenfalls vor-\n\nsorgliche - Einlegung des Rechtsmittels getroffen werden kann. Bleibt \n\ndie Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung aus-\n\nschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, \n\ndie man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüs-\n\nse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom \n\n19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils \n\nm.w.N.). So liegt es hier, weil es dem Kläger möglich und zumutbar war, \n\nin der Zeit zwischen dem 9. und dem 18. Juni 2007 mit seinem Prozess-\n\nbevollmächtigten Kontakt aufzunehmen, dem das Berufungsurteil bereits \n\nam 6. Juni 2007 zugestellt worden war, und mit diesem die für die recht-\n\nzeitige Einlegung der Beschwerde erforderlichen Absprachen zu treffen. \n\nTerno Seiffert Wendt \n\n Dr. Kessal-Wulf Felsch \n\nVorinstanzen: \n\nLG Verden, Entscheidung vom 30.08.2006 - 8 O 449/05 - \n\nOLG Celle, Entscheidung vom 31.05.2007 - 8 U 225/06 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_193-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-18/iv-zr-193-07","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_193-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_193-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-18/iv-zr-193-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2007/IV_ZR_193-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:14:12.786036+00:00"}}