{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR__14-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2006-12-06","aktenzeichen":"IV ZR 14/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 14/06\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n6. Dezember 2006 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 6. Dezember 2006 \n\ndurch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, \n\nWendt, Felsch und Dr. Franke \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung \n\nder Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Ober-\n\nlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Dezember 2005 wird zu-\n\nrückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssa-\n\nche grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des \n\nRechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtspre-\n\nchung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert \n\n(§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Das Berufungsgericht ist auf \n\nder Grundlage einer beanstandungsfreien tatrichterlichen \n\nWürdigung des Sachverständigengutachtens davon aus-\n\ngegangen, dass beim Kläger bedingungsgemäß innerhalb \n\neines Jahres (vom Unfalltag an gerechnet) unfallbedingte \n\nInvalidität eingetreten ist. Auf der von der Beschwerde be-\n\nanstandeten und in dieser Allgemeinheit nicht zutreffenden \n\nRechtsauffassung, wonach eine dauerhafte Beeinträchti-\n\ngung auch dann als nachgewiesen angesehen werden \n\nkann, wenn der sich nach einem Jahr ergebende unfallbe-\n\ndingte Zustand nach Ablauf von drei Jahren unbeschadet \n\ngradueller Unterschiede noch immer vorhanden ist und \n\nsich ein Ende nicht absehen lässt, beruht das angefochte-\n\nne Urteil deshalb nicht. Die Rüge der Verletzung rechtli-\n\nchen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) mit der Begründung, \n\ndas Berufungsgericht habe das Ergebnis der Erläuterun-\n\ngen des Sachverständigen umgedeutet, ohne der Beklag-\n\nten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben, \n\ngreift nicht durch. Die insoweit von der Beschwerde bean-\n\nstandete Formulierung steht im Gesamtzusammenhang ei-\n\nner umfassenden Würdigung der Ergebnisse der Sachver-\n\nständigenanhörung in der mündlichen Verhandlung und \n\nwird von diesen getragen. Von einer weiteren Begründung \n\nwird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. ZPO abgese-\n\nhen. \n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens \n\n(§ 97 Abs. 1 ZPO). \n\nStreitwert: 127.833,97 € \n\nTerno Dr. Schlichting Wendt \n\n Felsch Dr. Franke \n\nVorinstanzen: \n\nLG Heidelberg, Entscheidung vom 08.07.2005 - 5 O 24/04 - \n\nOLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2005 - 12 U 191/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR__14-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-12-06/iv-zr-14-06","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR__14-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR__14-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-12-06/iv-zr-14-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR__14-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:11:47.934602+00:00"}}