{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR_150-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2008-12-01","aktenzeichen":"IV ZR 150/06","doktyp":"Beschlüsse","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 150/06\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n1. Dezember 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-\n\nzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, die Richterin \n\nDr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke \n\nam 1. Dezember 2008 \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom \n\n22. Oktober 2008 wird auf Kosten des Klägers verworfen. \n\n1 \n\n2 \n\nGründe:\n\nDie Anhörungsrüge ist nicht in der von § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO \n\nvorgeschriebenen Form begründet und war deshalb als unzulässig zu \n\nverwerfen (§ 321a Abs. 4 Satz 2 ZPO). \n\n1. Nach § 321a Abs. 2 Satz 5 Halbs. 2 i.V. mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 \n\nZPO muss in der Rügebegründung dargelegt werden, dass und inwie-\n\nweit das Gericht in der angegriffenen Entscheidung den Anspruch auf \n\nrechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Es \n\nhandelt sich insoweit um eine besondere Verfahrensrüge, für deren Be-\n\ngründungserfordernisse ergänzend auf die Bestimmung des § 551 \n\nAbs. 3 Nr. 2 b ZPO zurückgegriffen werden kann (Zöller/Vollkommer, \n\nZPO 26. Aufl. § 321a Rdn. 13). Eine ordnungsgemäße Begründung \n\nsetzt daher voraus, dass die Tatsachen benannt werden, aus denen \n\nsich die beanstandete Gehörsverletzung ergibt; ferner ist die Darlegung \n\nder Entscheidungserheblichkeit der behaupteten Gehörsverletzung ge-\n\nboten. Da der Rechtsbehelf des § 321a ZPO nach einem abgeschlos-\n\nsenem Revisionsverfahren zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich \n\ngebotenen Maßes an Rechtsschutz nur dann erforderlich ist, wenn sich \n\ndie Rüge gegen eine \"neue und eigenständige\" Verletzung des Art. 103 \n\nAbs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof selbst richtet, muss sich aus \n\nder Rügebegründung gerade eine solche Verletzung des Verfahrens-\n\ngrundrechts ergeben. Andernfalls ist die Anhörungsrüge als Rechtsbe-\n\nhelf nicht geboten und infolgedessen unzulässig (BGH, Beschlüsse vom \n\n20. November 2007 - VI ZR 38/07 - NJW 2008, 923 Tz. 5; vom 13. De-\n\nzember 2007 - I ZR 47/06 - NJW 2008, 2126 Tz. 1-3; BVerfG NJW \n\n2008, 2635 f.). Eine Gehörsverletzung durch den Bundesgerichtshof \n\nkann nicht schon deshalb angenommen werden, weil er abweichend \n\nvon der Auffassung des Klägers einen Zulassungsgrund nicht für gege-\n\nben erachtet und von einer näheren Begründung gemäß § 544 Abs. 4 \n\nSatz 2 ZPO absieht (BGH, Beschluss vom 20. November 2007 aaO \n\nTz. 6). \n\n3 \n\n2. Dem genügt die Rügebegründung nicht. Sie wiederholt ledig-\n\nlich das Vorbringen aus der Beschwerdebegründung, das der Senat zur \n\nKenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat mit dem Ergebnis, \n\ndass ein Zulassungsgrund nicht vorliegt. Im Hinblick auf die - zu-\n\ntreffenden - Ausführungen in der Beschwerdeerwiderung ist von einer \n\nnäheren Begründung abgesehen worden. \n\nTerno Dr. Schlichting Seiffert \n\n Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke \n\nVorinstanzen: \n\nLG Itzehoe, Entscheidung vom 26.04.2005 - 3 O 358/03 - \n\nOLG Schleswig, Entscheidung vom 01.06.2006 - 16 U 33/05 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR_150-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-12-01/iv-zr-150-06","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 321a","ref_norm":"321a","n":3},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR_150-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR_150-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-12-01/iv-zr-150-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2006/IV_ZR_150-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:05:27.168844+00:00"}}