{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2005/IV_ZR_183-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2007-01-24","aktenzeichen":"IV ZR 183/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 183/05\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n24. Januar 2007 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 24. Januar 2007 \n\ndurch den Vorsitzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, \n\nSeiffert, die Richterin Dr. Kessal-Wulf und den Richter Dr. Franke \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der \n\nRevision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des Oberlandes-\n\ngerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2005 wird zurückgewiesen, \n\nweil sie nicht aufzeigt, dass die Rechtssache grundsätzliche \n\nBedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Si-\n\ncherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entschei-\n\ndung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 \n\nZPO). Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. \n\nSoweit das Berufungsgericht die vom Kläger benannten \n\nZeugen für die Behauptung, der Beklagte habe in Bezug auf \n\ndie Verträge des Jahres 1995 später von einer Schenkung \n\ndes Klägers gesprochen, nicht vernommen hat, wird im Be-\n\nrufungsurteil auf S. 27 begründet, weshalb auch bei Wahr-\n\nunterstellung dieser Indiztatsachen daraus kein Schluss auf \n\neine bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlie-\n\ngende, auch nur teilweise Unentgeltlichkeit gezogen werden \n\nkann. Damit sind diese Beweisantritte rechtsfehlerfrei we-\n\ngen Unerheblichkeit unberücksichtigt geblieben (BGHZ 53, \n\n245, 259 f.; 121, 266, 271). Es trifft auch nicht zu, dass sich \n\ndas Berufungsgericht im Rahmen seiner Würdigung nicht \n\ndamit auseinander gesetzt hätte, dass die Vertragsparteien \n\nPflichtteilsansprüche des Bruders des Beklagten bedacht \n\nhaben. Die Beschwerde nimmt S. 10 unten ausdrücklich die \n\nFeststellung auf S. 25 unten des Berufungsurteils hin, die \n\nVertragsparteien hätten nicht die Absicht verfolgt, einen \n\nPflichtteilsergänzungsanspruch des Bruders zu verhindern. \n\nDass sie die Entstehung eines solchen Anspruchs aus An-\n\nlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen des Klägers \n\nauf den Beklagten im Jahre 1995 für möglich gehalten ha-\n\nben, bedeutet indessen nicht, dass es sich bei dieser Über-\n\ntragung um eine Schenkung gehandelt haben muss; viel-\n\nmehr kann die Absicht, eine Belastung des Familienunter-\n\nnehmens mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu vermei-\n\nden, auch durch eine Gleichwertigkeit der vom Beklagten \n\nfür die Übertragung aufzubringenden Gegenleistungen ver-\n\nwirklicht worden sein. Von einer weiteren Begründung wird \n\ngemäß § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. ZPO abgesehen. \n\nDer Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens \n\n(§ 97 Abs. 1 ZPO). \n\nStreitwert: 1.121.942 € \n\nTerno Dr. Schlichting Seiffert \n\n Dr. Kessal-Wulf Dr. Franke \n\nVorinstanzen: \n\nLG Wuppertal, Entscheidung vom 30.04.2004 - 4 O 424/03 - \n\nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2005 - I-16 U 81/04 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2005/IV_ZR_183-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-24/iv-zr-183-05","cited_norms":[{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2005/IV_ZR_183-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2005/IV_ZR_183-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-24/iv-zr-183-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2005/IV_ZR_183-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:17:45.979908+00:00"}}